Hallo zusammen,
ich habe einen neuen Kollegen, welcher sich in unserer Stadt ein Zimmer in einem Privathaus gemietet hat. Nun meinte er, er könne die Miete von der Steuer absetzen, da er das Zimmer als Zweitwohnsitz angeben würde. Er arbeitet nun in Norddeutschland und seine Heimat ist in Ostdeutschland. Dort lebt auch weiterhin seine Freundin und er will dort weiterhin gemeldet bleiben. Dort lebt noch seine Freundin und er fährt drei Wochenenden in die alte Heimat. Sein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ist das wirklich ein Zweitwohnsitz im Sinne des Steuerrechts? Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen, sein Lebensmittelpunkt ist doch eindeutig nun in Norddeutschland...oder sehe ich das falsch?
Danke für Einschätzungen!
Zweitwohnung?!
31. Oktober 2016
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Frage vom 31. Oktober 2016 | 13:37
Von
Status: Schüler (222 Beiträge, 54x hilfreich)
Zweitwohnung?!
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 31. Oktober 2016 | 14:47
Von
Status: Unbeschreiblich (32864 Beiträge, 17261x hilfreich)
Ist das wirklich ein Zweitwohnsitz im Sinne des Steuerrechts? Man darf hier Melde- und Steuerrecht nicht durcheinanderbringen: Es kann gut sein, daß das Meldeamt am Arbeitsort sagt "Sie sind die meiste Zeit, 5 von 7 Tagen, hier - also ist das Ihr Hauptwohnsitz". Bei Ledigen wird das oft so gehandhabt. Steuerrechtlich liegt trotzdem eine doppelte Haushaltsführung vor, wo er nicht nur die Miete absetzen kann, sondern auch Möbel und Fahrtkosten.
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#3
Antwort vom 31. Oktober 2016 | 21:34
Von
Status: Unbeschreiblich (47588 Beiträge, 16825x hilfreich)
Außerdem darf man Wohnsitz und Haushaltsführung nicht durcheinanderwerfen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur dann vor, wenn er in seiner Heimat eine eigene Wohnung hat. Sollte er z.B. bei seinen Eltern leben, wird die Sache schwierig.
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