Hallo zusammen,
pendele derzeit wegen einem Praktikum immer mal wieder von daheim weg.
Am Praktikumsort wohne ich mietfrei, zahle Nebenkosten und verdiene nix.
Pendele alle paar Wochen hin und her, wohne aber gesamt mehr an meinem Hauptort.
Ab wann muss ich diesen Wohnort als Zweitwohnsitz anmelden?
Liebe Grüße
Zweitwohnung mietfrei wegen Praktikum
14. Februar 2018
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Frage vom 14. Februar 2018 | 23:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitwohnung mietfrei wegen Praktikum
#1
Antwort vom 15. Februar 2018 | 08:53
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 612x hilfreich)
Zitat :Ab wann muss ich diesen Wohnort als Zweitwohnsitz anmelden?
Wenn es in der Stadt keine Zweitwohnsitzsteuer gibt, interessiert das keinen.
#2
Antwort vom 15. Februar 2018 | 09:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hab ich mir wohl den falschen Ort ausgesucht - hier gibt es nämlich Zweitwohnsitzsteuer.
Hatte mal was von 6 Monaten gefunden - müssen die am Stück sein? Werden die nach einer gewissen Zeit wieder zurückgesetzt?
Und gleich noch eine Frage: da ich hier mietfrei wohne, von was berechnet der Ort den dann die Steuer? (Sonst ja scheinbar von der Kaltmiete)
Danke schonmal so weit
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Februar 2018 | 09:48
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 612x hilfreich)
Zitat :Hab ich mir wohl den falschen Ort ausgesucht - hier gibt es nämlich Zweitwohnsitzsteuer.
Ok, schade. Also beim Einwohnermeldeamt müsste man sich schon vorstellen und die Nebenwohnung anmelden. Nach der Schilderung ist der Lebensmittelpunkt weiterhin in der Heimat.
Zitat :a ich hier mietfrei wohne, von was berechnet der Ort den dann die Steuer?
Man müsste in die Satzung schauen, ob die Nebenwohnung überhaupt eine Zweitwohnung ist und was zu berechnen ist. Ggf. gibt es auch eine generelle Befreiung bei niedrigem Einkommen (war mal in Bayern).
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