Zweitwohnung und doppelte Haushaltsführung

29. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.12.2024 16:10:44
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)
Zweitwohnung und doppelte Haushaltsführung

Guten Tag,

ich habe schon einiges zum Thema Zweitwohnung hier gelesen, aber trozdem habe ich noch ein paar Fragen wegen der doppelten Haushaltsführung (DHH):

1) Habe nun endlich eine Arbeit gefunden, die ist aber 450km weit von meinem bisherigen Wohnsitz entfernt. Daher möchte ich diesen bisherigen Wohnsitz in P als Hauptwohnsitz deklarieren.

2) Mein neuer Chef zieht mit der Firma demnächst an einen anderen Standort in H um. Deswegen habe ich mir vorerst nur eine Ferienwohnung (FW) in W (jetziger Standort der Firma) als Unterkunft gesucht. Für die FW werde ich eine Mietvertrag abschliesen. Kann ich dies im Rahmen der DHH beim Finanzamt (FA) absetzen?

3) Bevor es zum Umzug der Firma meines neuen Chefs kommt, suche ich mir dann eine richtige Wohnung in H. Diese möchte ich dann aber im Rahmen der DHH auch beim FA absetzen! Ich hoffe das geht, da ich ja keinen neuen Arbeitgeber in dem Sinne habe und der Umzug in die neue Wohnung in H ja "privat" veranlasst ist? Aber ständig in einer FW zu wohnen geht ja auch nicht.

4) Wie ich im Meldegesetz gelesen habe, muß ich mich innerhalb einer Woche am neuen Arbeitsort in W auf der Meldestelle anmelden?! Den neuen Arbeitsort in W will ich als Zweitwohnsitz deklarieren, wegen DHH. Richtig???

5) Bei der Steuererklärung gebe ich ja Familienheimfahrten an. Ich habe gelesen, dass ich für jede Woche eine absetzen kann! Wenn ich mal nicht nach Hause fahre (aus Kostengründen) muß das FA das ja nicht wissen, ODER?? Muß ich ein Fahrtenbuch führen, um dem FA die Familienheimfahrten zu belegen?

Ich weiß. Fragen über Fragen, aber ich hoffe es ist nicht zu kompliziert und Ihr könnt mir helfen. Wäre echt nett.

Gruß Kai

PS: Hoffe ihr könnt mir bis Montag antworten, denn Dienstag geht es auf "große Reise" zur neuen Arbeit.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 134x hilfreich)

Eine doppelte Haushaltsführung ist nur möglich, wenn man am bisherigen Ort einen eigenen Hausstand hatte. Also kein Zimmer im Haus der Eltern bspw.

Liegt dieser also vor, so können alle Kosten der Zweitwohnung abgesetzt werden, Miete (ohne Nebenkosten), Ausstattung (evtl. Abschreibung bei Möbeln, die mehr als 475 Euro kosten) usw usw. Der Umzug in eine andere Wohnung ist nicht schädlich für die dopp. Haushaltsführung, diese besteht also weiterhin.

Bei ledigen Personen sehen die Meldegesetze vor, dass der Ort des überwiegenden Aufenthalts als Erstwohnsitz anzusehen ist. Bei Ihnen wäre dann der Lebensmittelpunkt nur Zweitwohnung. Aber auch dies ist fürs Finanzamt nicht von Belang.

Familienfahrten können dann je eine pro Woche angesetzt werden, aber nur dann, wenn diese auch durchgeführt wurden. Je nach Entfernung möchte das Finanzamt hier evtl. Nachweise der Kilometerleistung des Fahrzeugs oder Bahnfahrkarten sehen. Einfach ansetzen, obwohl keine Fahrt durchgeführt wurde, ist Steuerhinterziehung, wenn auch in geringem Umfang.

Weitere Infos findet man auch in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung, die auf jeder Finanzamtshomepage zum Download bereit steht, z. b. auf www.hmdf.hessen.de

und im § 9 Einkommensteuergesetz sowie in der Richtlinie 43 Lohnsteuerrichtlinien (R 43 LStR).

Verlinkt wie folgt:

http://oerdiz.oe.funpic.de/steuerlinks/




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#2
 Von 
guest-12307.12.2024 16:10:44
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo oerdiz1,

entschuldige, dass ich mich erst jetzt wieder melde.
Sie schreiben "Aber auch dies ist fürs Finanzamt nicht von Belang." Was darf ich darunter verstehen?:
Dem FA ist egal welcher Wohnsitz ERST- und welcher ZWEIT-Wohnsitz ist?; Es wird somit unterschieden zwischen DHH-FA und Mehrfachwohnsitz laut Meldegesetz?

Bei einer ledigen Person muß ja der ERST-Wohnsitz der sein, wo man sich mehr aufhält-> ist ja demnach meist der Arbeitsort. Beim absetzen von z.B. Kaltmietkosten, Möbelkauf sind dies ja dadurch Kosten für den neuen Ersten Wohnsitz. Aber eigentlich ja Kosten für die extra gemietete Zweitwohnung.

Hoffe Sie können mir helfen.

Gruß Kai

-- Editiert von kai-kiste am 10.05.2007 08:42:12

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#3
 Von 
SteuBer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo erstmal -
ich habe das oben aufgeführte gelesesn und bin der Meinung, dass es möglich sein sollte, die DHHF beim FA geltend machen zu können - wenn der Lebensmittelpunkt am ERST-WS ist. Dies wäre glaubhaft zu machen durch z.B.(aktive?) Vereinszugehörigkeit oder eben auch der "Lebensabschnittspartner" am 1.WS ... also ich würds auf jeden Fall versuchen, ggf. sogar die Umzugskosten (pauschaliert).
Liebe Grüße
:pc:

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""Wir alle wissen, was wir unserem Vaterland schulden - das Finanzamt teilt es uns jährlich mit""

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