Zweitwohnungssteuer Einspruch bei rückwirkender Abmeldung und Nichtnutzung der Wohnung

1. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
TaxFuchs
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitwohnungssteuer Einspruch bei rückwirkender Abmeldung und Nichtnutzung der Wohnung

Guten Tag,

es geht um folgenden Sachverhalt:

Person A hat vor einiger Zeit eine Wohnung in Berlin angemietet, da Ihr Arbeitgeber angekündigt hatte, dass A in Zukunft nicht mehr 100% Home Office machen dürfte.

Da A sehr weit entfernt wohnt hat A die erstmögliche Gelegenheit genutzt eine Wohnung anzumieten und sich fälschlicherweise auch mit Nebenwohnsitz in Berlin angemeldet.

Letztendlich hat A die Wohnung nie bezogen, da der Arbeitgeber die Anwesenheit nur sporadisch eingefordert hat und somit eine An und Abreise am selben Tag möglich war.

Jetzt wird A aufgefordert Zweiwohnungssteuer zu zahlen.

Da A die Wohnung nie bezogen hat, konnte A die Wohnung erfolgreich rückwirkend abmelden.

Laut Berliner Zweitwohnungssteuergesetz insbesondere §2 Abs 5 und 6 und §3 Absastz 1 nimmt A an, dass der melderechtliche Status maßgeblich ist.

Laut Melderecht ist die Berliner Wohnung keine Zweitwohnung im Sinne des Gesetzes, da A sich rückwirkend abgemeldet hat, also nie dort gemeldet war.

A argumentiert also die Steuerpflicht entfällt und als Nachweis sollte alleine die rückwirkende Abmeldung ausreichen.

Das Finanzamt möchte allerdings noch weitere Nachweise von A, insbesondere eine Kündigungsbestätigung des Mietvetrages oder ein Übergabeprotokoll bei Auszug oder einen anderen Nachweis, dass A die Wohnung nicht mehr inne hat und nutzen kann.

Da A aufgrund weitere Aussagen seines Arbeitgebers fürchtet, dass er die Wohnung bald doch wird nutzen müssen, hat A den Mietvertrag noch nicht gekündigt und möchte dies auch nicht, bis die Situation geklärt ist.
Die Wohnung steht weiterhin leer.

A kann die verlangten Nachweise also nicht beibringen ist aber auch der Auffassung das dies nicht rechtens ist.

Liegt A mit seiner Auffassung korrekt?

Was kann A tun um keine Zweitwohnungssteuer zahlen zu müssen?


Ergänzung:
Im Bezug auf leerstehende Wohnungen die als Kapitalanlage gehalten werden, gibt es noch folgendes Urteil:
https://www.bverwg.de/151014U9C5.13.0
Ist das übertragbar auf den geschilderten Fall?


-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 22:44

-- Editiert von User am 2. Oktober 2024 12:20

-- Editiert von User am 2. Oktober 2024 12:21

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