Zwar ist die Frage schon mal gestellt worden aber die Antwort ist nicht mehr zu lesen.
Wir haben eine Ferienwohnung die ich selbst vermiete und zwar in Niedersachsen. Ich musste bisher Zweitwohnungssteuer zahlen da ich nicht über 150 Vermietungstage komme und kein Vermietungsservice habe.
Dieses Jahr überschreite ich die 150 Vermietungstage und habe aber immer noch keinen Vermietungsservice und bin auch nicht bereit diesem 25 % Provision zu zahlen.
Wir wohnen ca. 450 km weit weg und haben diese Ferienwohnung nicht selbst genutzt ab und zu schauen wir dort nach dem Rechten.
Wie kann ich den Vermietungsservice umgehen. Müßte meine Frau ein Gewerbe anmelden und bei mir den Vermietungsservice machen ? Im Moment bin ich etwas ratlos und bitte um Hilfe.
Zweitwohnungssteuer - nachweisen
10. Mai 2022
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Frage vom 10. Mai 2022 | 09:39
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
Zweitwohnungssteuer - nachweisen
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#1
Antwort vom 10. Mai 2022 | 10:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16831x hilfreich)
ZitatWie kann ich den Vermietungsservice umgehen. :
Ohne die örtliche Zweitwohnungssteuersatzung zu kennen ist diese Frage nicht zu beantworten.
Tatsächlich ist mir nämich keine Zweitwohnungssteuersatzung bekannt, bei der die Erhebung der Zweitwohnungssteuer von der Beauftragung eines Vermietungsservices abhängt.
#2
Antwort vom 10. Mai 2022 | 22:56
Von
Status: Unbeschreiblich (120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatWie kann ich den Vermietungsservice umgehen. :
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte überhaupt ein "Vermietungsservice" notwendig sein.
ZitatMüßte meine Frau ein Gewerbe anmelden und bei mir den Vermietungsservice machen ? :
Kommt ganz darauf an, wie die Rechtsgrundlage diesen "Vermietungsservice" definiert hat.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Mai 2022 | 09:07
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatTatsächlich ist mir nämich keine Zweitwohnungssteuersatzung bekannt, bei der die Erhebung der Zweitwohnungssteuer von der Beauftragung eines Vermietungsservices abhängt. :
Danke für Ihre schnelle Antwort. Ich habe mir die Email seinerzeit nochmal durchgelesen. Ja es stimmt man benötigt nicht unbedingt ein VErmietungsservice man muss nur die Anzahl der Vermietungstage nachweisen durch eine beigefügte Vermietungsübersicht mit Namen und Aufenthaltszeitraum. Dies muss mit den erhobenen Gästebeiträgen übereinstimmen.
Jetzt frag ich mich nur noch : die Vermietungstage sind zu meinem Verständnis 1 Tag der Gästebeitrag wird mit Nächten berechnet. D.H. vom 14.-21. sind beim Gästebeitrag 7 Tage aber 8 TAGE. Das würde bei mir ein Unterschied machen. Was dürfte ich denn da rechnen ?
#4
Antwort vom 11. Mai 2022 | 12:47
Von
Status: Student (2369 Beiträge, 631x hilfreich)
Kleines Rechenbeispiel:ZitatD.H. vom 14.-21. sind beim Gästebeitrag 7 Tage aber 8 TAGE. Das würde bei mir ein Unterschied machen. Was dürfte ich denn da rechnen ? :
Ein Jahr hat 365 Tage und ebensoviele Nächte!
Wenn Kunde 1 am 07. anreist und am 14. abreist, Kunde 2 am 14. anreist und am 21. abreist und Kunde 3 am 21. anreist und am 28. abreist, sind das nach deiner Rechnung 24 Tage, aber nur 21 Nächte! Es kommt also zu einer wundersamen "Tagevermehrung" und das Jahr hat auf einmal zwar 365 Nächte, aber 417 Tage!
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