Zweitwohnungssteuer - nachweisen

10. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ulrich55
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Zweitwohnungssteuer - nachweisen

Zwar ist die Frage schon mal gestellt worden aber die Antwort ist nicht mehr zu lesen.
Wir haben eine Ferienwohnung die ich selbst vermiete und zwar in Niedersachsen. Ich musste bisher Zweitwohnungssteuer zahlen da ich nicht über 150 Vermietungstage komme und kein Vermietungsservice habe.
Dieses Jahr überschreite ich die 150 Vermietungstage und habe aber immer noch keinen Vermietungsservice und bin auch nicht bereit diesem 25 % Provision zu zahlen.
Wir wohnen ca. 450 km weit weg und haben diese Ferienwohnung nicht selbst genutzt ab und zu schauen wir dort nach dem Rechten.
Wie kann ich den Vermietungsservice umgehen. Müßte meine Frau ein Gewerbe anmelden und bei mir den Vermietungsservice machen ? Im Moment bin ich etwas ratlos und bitte um Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat (von Ulrich55):
Wie kann ich den Vermietungsservice umgehen.


Ohne die örtliche Zweitwohnungssteuersatzung zu kennen ist diese Frage nicht zu beantworten.

Tatsächlich ist mir nämich keine Zweitwohnungssteuersatzung bekannt, bei der die Erhebung der Zweitwohnungssteuer von der Beauftragung eines Vermietungsservices abhängt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Ulrich55):
Wie kann ich den Vermietungsservice umgehen.

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte überhaupt ein "Vermietungsservice" notwendig sein.



Zitat (von Ulrich55):
Müßte meine Frau ein Gewerbe anmelden und bei mir den Vermietungsservice machen ?

Kommt ganz darauf an, wie die Rechtsgrundlage diesen "Vermietungsservice" definiert hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ulrich55
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Tatsächlich ist mir nämich keine Zweitwohnungssteuersatzung bekannt, bei der die Erhebung der Zweitwohnungssteuer von der Beauftragung eines Vermietungsservices abhängt.

Danke für Ihre schnelle Antwort. Ich habe mir die Email seinerzeit nochmal durchgelesen. Ja es stimmt man benötigt nicht unbedingt ein VErmietungsservice man muss nur die Anzahl der Vermietungstage nachweisen durch eine beigefügte Vermietungsübersicht mit Namen und Aufenthaltszeitraum. Dies muss mit den erhobenen Gästebeiträgen übereinstimmen.
Jetzt frag ich mich nur noch : die Vermietungstage sind zu meinem Verständnis 1 Tag der Gästebeitrag wird mit Nächten berechnet. D.H. vom 14.-21. sind beim Gästebeitrag 7 Tage aber 8 TAGE. Das würde bei mir ein Unterschied machen. Was dürfte ich denn da rechnen ?

Signatur:

Ulli

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2369 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Ulrich55):
D.H. vom 14.-21. sind beim Gästebeitrag 7 Tage aber 8 TAGE. Das würde bei mir ein Unterschied machen. Was dürfte ich denn da rechnen ?
Kleines Rechenbeispiel:
Ein Jahr hat 365 Tage und ebensoviele Nächte!

Wenn Kunde 1 am 07. anreist und am 14. abreist, Kunde 2 am 14. anreist und am 21. abreist und Kunde 3 am 21. anreist und am 28. abreist, sind das nach deiner Rechnung 24 Tage, aber nur 21 Nächte! Es kommt also zu einer wundersamen "Tagevermehrung" und das Jahr hat auf einmal zwar 365 Nächte, aber 417 Tage!

Finde den Fehler!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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