abzugf. Werbungskosten bei Vermietung

12. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
bellaluna1983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
abzugf. Werbungskosten bei Vermietung

Hallo an alle,

ich habe heute meinen Steuerbescheid 2011 bekommen, und bin aus alles Wolken gefallen.

Ich hatte wie gewohnt alle Mieteinnahmen inkl. Umlagen als auch Werbungskosten (AFA, Zinsen, Vers, Strom, Wasser.....)
bei der Erklärung angegeben.

Nun hat das liebe Finanzamt mir die Betriebskosten gestrichen mit folgender Begründung:

Aufwendungen der Betriebskosten wurden nicht berücksichtigt, da seit Jahren keine Betriebskostenabrechnung erfolgt u. der Vermieter somit den Verlust billigend in Kauf nimmt.

Mit der Abrechnung hat die gute schon recht, hab die letzten 2 Jahre keine mehr gemacht gehabt. Aber trotzdem, mein Bauch sagt mir die Kürzung ist so nicht ganz gerechtfertigt. Da selbst bei Ansatz aller Kosten noch ein Überschuss erwirtschaftet wird.

Hab auch schon gegooglt aber dazu nix gefunden.

Was meint Ihr dazu?


VG Bella

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
shalina
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

sind denn die Kosten höher als die Einnahmen durch Umlagen?
Wenn ja, dann sollten zumind. Kosten in Höhe der Umlagen angesetzt werden, so dass nur die reine Miete übrig bleibt.
Ich hatte den Fall auch mal bei einem Mandanten und da wurde das vom FA so gemacht.

LG

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Bella,

das Thema wurde - auch von mir - schon einmal ausführlich diskutiert, siehe: Link

MfG Stefan


-- Editiert reckoner am 17.09.2012 11:07

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rainer Grassl
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)

Werbungskosten sind nach § 9 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Die Aufwendungen sind also, soweit sie vom Vermieter wirtschaftlich getragen wurden, als Werbungskosten abzugsfähig, unabhängig von der evtl vernachlässigten Betriebskostenabrechnung.
Hat der Vermieter allerdings aus privaten Gründen (z.B. Verwandtschaft mit dem Mieter) auf eine Nachforderung der durch die Umlage nicht gedeckten Betriebskosten verzichtet, dann handelt es sich um eine Schenkung an den Mieter. Die Kosten können dann nicht steuermindernd berücksichtigt werden.
Ich würde die Abrechnung für 2011 auf jeden Fall noch formell nachholen.
Gruß, R.
PS: Persönlich formulierte Fragen sind eigentlich hier nicht zulässig!

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