Ist es möglich, dass die Kinderbetreuungskosten - in diesem Fall Kitagebühren - nur bei einem Elternteil voll angerechnet werden und beim anderen Elternteil nicht?
Normalerweise werden die doch hälftig angerechnet, oder?
Situation: gemeinsamer Haushalt, nicht eheliche Gemeinschaft, gemeinsames leibliches Kind.
Wenn ja, wo und wie muss man das beantragen. Muss man das überhaupt?
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-- Editiert am 06.05.2011 07:55
alle Kinderbetreuungskosten für einen Elternteil
6. Mai 2011
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Frage vom 6. Mai 2011 | 07:42
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 3x hilfreich)
alle Kinderbetreuungskosten für einen Elternteil
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#1
Antwort vom 6. Mai 2011 | 21:07
Von
Status: Schüler (397 Beiträge, 119x hilfreich)
Seite 3 der Anlage Kind, da könnt ihr eine andere, als die hälftige Verteilung der Betreuungskosten, beantragen.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 11. Mai 2011 | 09:09
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke für die Hilfe!
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