alleinerziehend, Kind 25 Jahre alt, Steuerklasse 1

16. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
rea123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
alleinerziehend, Kind 25 Jahre alt, Steuerklasse 1

Hallo,

ich würde gerne für meine Mama ein paar Infos einholen. Seitdem ich 18 Jahre alt bin, hat sie bei ihrem Arbeitgeber die Steuerklasse 1 bekommen. Als ich 18 war, habe ich noch Kindergeld bekommen und ging noch zur Schule. Ich habe ununterbrochen das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr bekommen, da ich zuerst mein Abitur gemacht habe, danach nach einem Studienplatz gesucht habe und anschließend seit dem 23. Lebensjahr nun ununterbrochen studiere. Sie arbeitet vollzeit und verdient sehr wenig Geld, bloß 2000 brutto.
Sie ist alleinerziehend und geschieden. Ihr Ehemann bzw. mein Vater lebt bzw. lebte sein Leben lang im Ausland und hat kein Kontakt zu ihr/mir. Sie wohnt auch in ihrer Wohnung alleine ohne einen Partner. In der Wohnung ist niemand angemeldet außer ihr
ich bin 25 Jahre alt und studiere im 6. Semester Vollzeit. Derzeit (seit 2 Wochen) absolviere ich ein Praktikum, bei dem ich ca 1400€ brutto bekomme und werde in 6 Monaten mit dem Praktikum fertig. Anschließendim 7. Semester muss ich noch Bachelor schreiben, werde aber kein Gehalt mehr bekommen.
Davor habe ich BAföG Vollsatz bekommen (um die 800€, muss davon aber ca 110€ Krankenversicherung zahlen). Ich bin mit Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt angemeldet.
Ich habe versucht mich selber zu informieren, ob sie irgendwie Steuerklasse 2 bekommen kann. Leider komme ich nicht weiter.
Meine Fragen wären:
1) Ist es möglich die Steuerklasse 2 zu bekommen bzw. macht es überhaupt Sinn, wenn man so wenig Geld verdient?
2) Falls ja kann man auch für die Vergangenheit die Steuerklasse rückwirkend zu ändern?

Danke




-- Editiert von rea123 am 16.03.2022 18:05

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32845 Beiträge, 17253x hilfreich)

(Editiert)
2. Man kann seine Steuerklasse nicht rückwirkend ändern. Hier aber geht es um den "Alleinerziehendenentlastungsbeitrag" - den kann man per Steuererklärung rückwirkend bekommen. Das ist allerdings auf die Jahre bis 2018 beschränkt und setzt voraus, dass man noch keine Erklärung abgegeben hat.

Ich bin mit Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt angemeldet. Dann steht der Mutter für die Zeit der "auswärtigen Unterbrigung des Kindes" der Ausbildungsfreibetrag zu - unter den schon unter 2. genannten Voraussetzungen.
Derzeit (seit 2 Wochen) absolviere ich ein Praktikum, bei dem ich ca 1400€ brutto bekomme und werde in 6 Monaten fertig. Das ist für die steuerlichen Verhältnisse der Mutter völlig schnuppe. Allerdings sollten Sie selber dann halt eine Steuererklärung für 2022 einreichen, um Ihre Steuer erstattet zu bekommen.

-- Editiert von muemmel am 16.03.2022 18:14

-- Editiert von muemmel am 16.03.2022 18:27

-- Editiert von muemmel am 16.03.2022 18:29

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
KTTK
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von rea123):
kann man auch für die Vergangenheit die Steuerklasse rückwirkend zu ändern?


Nein die Steuerklasse kann immer nur für die Zukunft gewährt werden.

Zitat (von rea123):
Ist es möglich die Steuerklasse 2 zu bekommen


Ihre Mutter könnte für die altjahre eine Steuererklärung abgeben dies ist noch Rückwirkend für die Jahre 2018 bis 2021 möglich.

Allerdings kann freibetrag für Alleinerziehende nur für den Zeitraum gewährt werden in dem Sie noch bei Ihrer Mutter gemeldet waren.

Zitat (von rea123):
macht es überhaupt Sinn, wenn man so wenig Geld verdient?


Das hängt davon ab, ob bei Ihrer Mutter Lohnsteuer einbehalten wurde. B
2018 lag der Freibetrag bei ca 1900€ und ich würde davon ausgehen das es sich schon rechnet

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32845 Beiträge, 17253x hilfreich)

Um die Steuerersparnis mal zu illustrieren: Der Alleinerziehendenentlastungsbeitrag liegt seit 2020 bei 4008 Euro. Das dürfte hier, bei einem Grenzsteuersatz um 25 %, ca. 1.000 Euro Steuerersparnis pro Jahr bringen. Vor 2020 waren es 1.908 Euro, also ca. 480 Euro weniger Einkommensteuer.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32845 Beiträge, 17253x hilfreich)

Allerdings kann freibetrag für Alleinerziehende nur für den Zeitraum gewährt werden in dem Sie noch bei Ihrer Mutter gemeldet waren. Stimmt - für andere Zeiten kommt nur der Ausbildungsfreibetrag in Frage, der deutlich niedriger ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
rea123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
den kann man per Steuererklärung rückwirkend bekommen. Das ist allerdings auf die Jahre bis 2018 beschränkt und setzt voraus, dass man noch keine Erklärung abgegeben hat.

Vielen dank für so eine ausführliche Antwort. Meine Mutter hat tatsächlich noch keine Steuererklärung abgegeben. Also steht diese Option tatsächlich offen.
Zitat (von muemmel):
Ich bin mit Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt angemeldet. Dann steht der Mutter für die Zeit der "auswärtigen Unterbrigung des Kindes" der Ausbildungsfreibetrag zu - unter den schon unter 2. genannten Voraussetzungen.

Vielen dank für die Erklärung!

Also die Vorgehensweise wäre folgende:
Zum Steuerberater gehen, bis 2018 Alleinerziehendenentlastungsbeitrag bekommen.
Ab Oktober 2019 ( da bin ich umgezogen in die andere Stadt) bis 2021 den Ausbildungsfreibetrag?

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#6
 Von 
rea123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von KTTK):
Nein die Steuerklasse kann immer nur für die Zukunft gewährt werden.

Ebenfalls vielen dank für die Antwort. Ich verstehe allerdings nicht ganz, welche Steuerklasse sie nun für die Zukunft bekommen kann bzw. machen soll?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32845 Beiträge, 17253x hilfreich)

Steuerklasse 1 natürlich - die Klasse 2 steht ihr doch gar nicht mehr zu. Was den Rest anbelangt - sie kriegt den Alleinerziehendenentlastungsbeitrag nicht "bis 2018", sondern nur für 2018 und anteilig für 2019 - für frühere Jahre sind die Fristen abgelaufen. Und sie sollte statt zum Steuerberater zu einem Lohnsteuerhilfsverein gehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von rea123):
Zum Steuerberater gehen, bis 2018 Alleinerziehendenentlastungsbeitrag bekommen.


Dafür muss man nicht zum Steuerberater gehen, denn an den müsste man einen großen Teil der Steuerersparnis zahlen.

Zitat (von rea123):
Ich bin mit Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt angemeldet.


Warst Du mit Nebenwohnsitz bei Deiner Mutter gemeldet? Auch dann steht ihr der Alleinerziehendenfreibetrag zu. Der kann ihr sogar dann zustehen, wenn Du gar nicht bei Deiner Mutter gemeldet warst.

Der Ausbildungsfreibetrag steht ihr zusätzlich zu.

Zitat (von rea123):
Ich verstehe allerdings nicht ganz, welche Steuerklasse sie nun für die Zukunft bekommen kann bzw. machen soll?


Es bleibt bei Steuerklasse 1, da spätestens ab Deinem 25. Geburtstag kein Anspruch mehr auf den Alleinerziehendenfreibetrag und den Ausbildungsfreibetrag mehr besteht.

Nach dem 25. Geburtstag kann Deine Mutter für die Zeit, in der Du kein Geld verdienst noch den Unterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das geht aber nur über eine Steuererklärung.

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