alleinerziehend mit 2 und 6 er karte und nachzahlen???

17. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
celestine
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
alleinerziehend mit 2 und 6 er karte und nachzahlen???



hallo,

suche vor allem alleinerziehende, oder leute die mir dazu auskunft erteilen können.
ich übe einen hauptberuf aus, der auf der 2 er steuerkarte läuft, und einen nebenverdienst ca 100 euro i Monat ,der auf der 6 er lohnsteuerkarte läuft.
gesamt komme ich ungefähr auf nicht mal 1100 euro im monat wobei nach abzug von miete versicherungen wirklich nicht mehr viel über bleibt.

nun meine frage hat jemand hier evtl auch die gleiche situation alleinerziehend 2 lstkarten. die bei meiner heimarbeit sind da sehr flexibel kann auch weniger arbeiten.
da ich auch lohnsteuer von meiner 6 er karte als bezahlt eingetragen habe, und auch noch an diese bundesknappschaft abgaben habe, kommt mir das alles sehr verwirrend und komisch vor.
ich war heute beim steuerberater ,und selbst der hatte gemeint das es bei mir eine sehr komische geschichte ist, aber sooo wirklich nen hacken dran hat er nicht gefunden.
wäre wirklich um jede hilfe dankbar.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47582 Beiträge, 16824x hilfreich)

Obwohl einem die Steuern in Steuerklasse 6 schon sehr hoch erscheinen, kann es durchaus passieren, dass man bei Deiner Kombination Steuern nachzahlen muss.

Das liegt an folgendem Umstand:

In Steuerklasse 6 werden kleine Beträge mit dem Eingangssteuersatz von 16% versteuert.

Tatsächlich müsste das aber so versteuert werden, wie eine Gehaltserhöhung um den gleichen Betrag im 1. Job. Da Du mit Deinem Einkommen aber bereits oberhalb des Eingangssteuersatzes liegst, wäre für eine Gehaltserhöhung auch ein Steuersatz von mehr als 16% fällig. Das führt dann in Deinem Fall zu einer Nachzahlung, falls Du mit den Dingen, die Du steuerlich absetzen kannst, unterhalb der Pauschbeträge bleibst.

Es ist aufgrund dieses Verfahrens übrigens nicht ungewöhnlich, dass jemand mit Steuerklasse 6 Steuern nachzahlen muss. Das gilt ganz unabhängig davon, mit welcher die 1. Steuerkarte ausgestellt ist. Aus diesem Grund ist jemand, der eine Steuerkarte mit Steuerklasse 6 hat, auch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Mich wundert daher, dass Dein Steuerberater nicht in der Lage war, Dir diesen Zusammenhang zu erklären.

Für Deine Angaben mache ich einmal die Rechnung mit den Steuersätzen 2004:

1.100€ brutto (Stkl. 2) => 11,16€ ESt
100€ brutto (Stkl. 6) => 16€ ESt

1.200€ brutto (Stkl. 2) => 29,00 ESt
zu wenig gezahlte Steuern: 1,84€

Bei höheren Bruttolöhnen kann der Nachzahlungsbetrag auch noch deutlich höher ausfallen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
celestine
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)



hmmm ja das hab ich dann soweit auch verstanden hoff ich mal.gibt es dann die möglichkeit die steuerklassen zu wechseln?
bzw irgendwelche freibeträge die direkt auf der karte stehen zb kind steht nur auf der 2 er karte ???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47582 Beiträge, 16824x hilfreich)

Das ist sowieso schon so. Sonst müsste man ja im obigen Beispiel für die 100€ in Steuerklasse 6 mehr Steuern zahlen, als für 1100€ in Steuerklasse 2.

Besser wäre es, den Nebenjob als Minijob (400€-Job) ohne Steuerkarte zu machen. Dann fallen dafür nämlich auch keine Steuern an.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
celestine
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)



ja dieser nebenjob ist ja auch eigentlich ein minijob das ist eben auch das was ich an dieser sache nicht ganz verstehe.
ich verdiene bei dieser arbiet ja auch nur ca 100 euro im monat.
muss ich mich da an den chef wenden um da irgend etas erreichen zu können???

0x Hilfreiche Antwort

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