Hallo
Mich beschäftigt schon länger eine frage und jetzt komme ich nicht mehr drum herum.
Ich fange jetzt meine ausbildung an und würde gerne nebenbei einmal die woche noch pizza ausfahren.
Dann hätte ich
595 brutto ausbildungsvergütung
178 brutto pizzalohn
Und ein kind habe ich
Wie muss dass angemeldet werden?
ausbildung + minijob/nebenjob
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Wie muss dass angemeldet werden? Um das Anmelden kümmert sich der Arbeitgeber. Und ansonsten sind "Minijob" und "Nebenjob" mitnichten dasselbe - ein Minijob ist steuerfrei, in einem Nebenjob, der dann in Klasse 6 versteuert wird, fallen etwa 20 Euro Lohnsteuer pro Monat an. Da müßten Sie schon mal verraten, worum genau es sich handelt.
Der Begriff "Nebenjob" sagt per se gar nichts über die sozialversicherungsrechtliche oder steuerliche Beurteilung aus sondern ist lediglich die Definition für einen weiteren Job neben dem beim Hauptarbeitgeber. Insofern ist die Aussage "Nebenjob = lohnsteuerpflichtig" Nonsens. Zudem sind mit "einmal die Woche" und "178 brutto pizzalohn" alle Informationen vorhanden, die man für eine sachgerechte Antwort braucht.
ZitatDann hätte ich :
595 brutto ausbildungsvergütung
178 brutto pizzalohn
Und ein kind habe ich
Wie muss dass angemeldet werden?
Der Nebenjob wird durch den Arbeitgeber als Minijob bei der Bundesknappschaft angemeldet - das "Wie" ist für den Arbeitnehmer unrelevant - er selbst muss sich nicht darum kümmern sondern sich lediglich die Anmeldung ("Sozialversicherungsbescheinigung") als Nachweis für die erfolgte Meldung aushändigen lassen.
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Zudem sind mit "einmal die Woche" und "178 brutto pizzalohn" alle Informationen vorhanden, die man für eine sachgerechte Antwort braucht. Ein Job mit 178 Euro ist stets ein Minijob? Eine kühne These...
Zitateine kühne These... :
Keine These sondern tägliche Praxis derjenigen, die zur Feststellung eines Sozialversicherungsstatus verpflichtet sind. Die Voraussetzungen für die Einstufung als Minijob kannst Du unter minijob-zentrale.de nachlesen. Ein AG ist nicht verpflichtet, seinem AN die Hosen auszuziehen - die Merkmale "hat Hauptarbeitgeber" und "einziger Zuverdienst, unter € 450" reichen tatsächlich vollkommen aus.
Im Übrigen träumt sicher so mancher Pizzabote von einem Zuverdienst in dieser Höhe ...
-- Editiert von Schnuckelchen am 31.07.2015 22:18
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