ausländische Einkünfte korrekt in Steuererklärung eintragen

24. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
jerez_blau
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ausländische Einkünfte korrekt in Steuererklärung eintragen

Hallo,
ich hatte in 2019 einmalig eine ausländische Einnahme (aus selbst. Arbeit) und bin unsicher, ob ich sie korrekt in meine Steuererklärung eingetragen habe.
Die Einnahme wurde im EU-Ausland (Portugal) versteuert. Die Umsatzsteuer von 23% wurde ebenfalls dort abgeführt.
Ich bin in Deutschland umsatzsteuerpflichtig und Freiberufler.

Ich habe bisher folgendes gemacht:
Die Einnahme habe ich in Anlage EÜR, Zeile 15 eingetragen.
Die vereinnahmte Umsatzsteuer von 23% in Zeile 16 der Anlage EÜR.
Das verursacht eine ELSTER-Fehlermeldung, weil der Steuersatz nicht dem deutschen Steuersatz von 19% entspricht.

Die dazugehörigen Werbungskosten (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Gebühren) habe ich in der Anlage EÜR in den entsprechenden Zeilen als Betriebsausgaben eingetragen.
Die an das portugiesische Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer habe ich als Betriebsausgabe in Zeile 64 der Anlage EÜR eingetragen.

Nun habe ich in der Anlage AUS in Zeile 7 die Einkünfte eingetragen (Einnahmen abzgl. Werbungskosten, also Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Gebühren).
In Zeile 10 dann die auf diese Einkünfte an das portugiesische Finanzamt abgeführte Einkommensteuer.

Ist das so richtig?

Nach Abzug der Werbungskosten komme ich auf einen Verlust, habe in Zeile 7 AUS also einen Minusbetrag eingetragen.

Ich wäre über eine hilfreiche Antwort dankbar. Ich habe mich über Stunden belesen, komme allein aber zu keinem sicheren Ergebnis.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe1
Ralph.

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