ausländische Masterstudentin; werbungskosten oder sonderausgaben

19. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
fargoza
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ausländische Masterstudentin; werbungskosten oder sonderausgaben

ich bin eine ausländische Masterstudentin und wohne mit meinem mann in Deutschland, ich arbeite nicht, aber er arbeitet, also wie sollen wir unsere steuererklärung abgeben? ist es möglich, Masterstudien als Werbungskosten in der Familiensteuererklärung zu erklären, wenn ich nicht arbeiten? oder, sollte ich es als Sonderausgaben betrachten?
Normalerweise wird ein Masterstudium als Zweitstudium betrachtet und sollte bei den Werbungskosten berücksichtigt werden, aber ich habe meinen Bachelor in Asia (außerhalb Deutschlands oder EU) studiert, also kann mein Masterstudium als mein erstes Studium hier in Deutschland betrachtet werden, richtig?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50034 Beiträge, 17527x hilfreich)

Zitat:
ist es möglich, Masterstudien als Werbungskosten in der Familiensteuererklärung zu erklären, wenn ich nicht arbeiten?


Ja, das ist möglich.

Zitat:
oder, sollte ich es als Sonderausgaben betrachten?


Auch das ist möglich und führt zum gleichen Ergebnis, so lange die Kosten weniger als 6.000€ betragen.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34349 Beiträge, 17775x hilfreich)

Auch das ist möglich und führt zum gleichen Ergebnis Das würde ich verneinen - die Absetzung als Sonderausgabe wäre günstiger, da da keine 1000-Euro-Pauschale übersprungen werden muß. Da es aber halt nicht die Erstausbildung der TE war, sind es Werbungskosten und keine Sonderausgaben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2673 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das würde ich verneinen
Diese Verneinung würde ich -zu mindestens im geschilderten Fall!- wiederum verneinen!

Zitat (von fargoza):
ich arbeite nicht,
... damit kein Fall des §9a Nr.1 lit a) EStG.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34349 Beiträge, 17775x hilfreich)

Ja und - der Gatte wird doch vermutlich AN sein und folglich über eine WK-Pauschale verfügen. Und von dessen Einkommen ginge das doch ab...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50034 Beiträge, 17527x hilfreich)

Zitat:
Und von dessen Einkommen ginge das doch ab...


Das ist nicht der Fall, da es sich um Werbungskosten der Ehefrau handelt.

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