ich bin eine ausländische Masterstudentin und wohne mit meinem mann in Deutschland, ich arbeite nicht, aber er arbeitet, also wie sollen wir unsere steuererklärung abgeben? ist es möglich, Masterstudien als Werbungskosten in der Familiensteuererklärung zu erklären, wenn ich nicht arbeiten? oder, sollte ich es als Sonderausgaben betrachten?
Normalerweise wird ein Masterstudium als Zweitstudium betrachtet und sollte bei den Werbungskosten berücksichtigt werden, aber ich habe meinen Bachelor in Asia (außerhalb Deutschlands oder EU) studiert, also kann mein Masterstudium als mein erstes Studium hier in Deutschland betrachtet werden, richtig?
ausländische Masterstudentin; werbungskosten oder sonderausgaben
19. April 2020
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Frage vom 19. April 2020 | 16:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
ausländische Masterstudentin; werbungskosten oder sonderausgaben
#1
Antwort vom 19. April 2020 | 21:25
Von
Status: Unbeschreiblich (50034 Beiträge, 17527x hilfreich)
Zitat:ist es möglich, Masterstudien als Werbungskosten in der Familiensteuererklärung zu erklären, wenn ich nicht arbeiten?
Ja, das ist möglich.
Zitat:oder, sollte ich es als Sonderausgaben betrachten?
Auch das ist möglich und führt zum gleichen Ergebnis, so lange die Kosten weniger als 6.000€ betragen.
#2
Antwort vom 19. April 2020 | 23:19
Von
Status: Unbeschreiblich (34349 Beiträge, 17775x hilfreich)
Auch das ist möglich und führt zum gleichen Ergebnis Das würde ich verneinen - die Absetzung als Sonderausgabe wäre günstiger, da da keine 1000-Euro-Pauschale übersprungen werden muß. Da es aber halt nicht die Erstausbildung der TE war, sind es Werbungskosten und keine Sonderausgaben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. April 2020 | 09:55
Von
Status: Student (2673 Beiträge, 736x hilfreich)
Diese Verneinung würde ich -zu mindestens im geschilderten Fall!- wiederum verneinen!Zitat :Das würde ich verneinen
... damit kein Fall des §9a Nr.1 lit a) EStG.Zitat :ich arbeite nicht,
taxpert
#4
Antwort vom 20. April 2020 | 12:25
Von
Status: Unbeschreiblich (34349 Beiträge, 17775x hilfreich)
Ja und - der Gatte wird doch vermutlich AN sein und folglich über eine WK-Pauschale verfügen. Und von dessen Einkommen ginge das doch ab...
#5
Antwort vom 20. April 2020 | 12:42
Von
Status: Unbeschreiblich (50034 Beiträge, 17527x hilfreich)
Zitat:Und von dessen Einkommen ginge das doch ab...
Das ist nicht der Fall, da es sich um Werbungskosten der Ehefrau handelt.
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