az vi r 6 17 Entscheidung

4. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Stefan121081
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
az vi r 6 17 Entscheidung

Hallo meine Frage dieses Aktenzeichen az vi r 6 17 wurde doch entschieden vom Bundesfinanzhof und steht fest oder ?Damit können jetzt die Mitarbeiter vom FA die Ganzen Einsprüche die ruhen bearbeiten oder ?Es geht ja um die Hin und rückfahrt von Leiharbeiter die abgelehnt wurden vom FA und man Einspruch einlegen musste und das ruhen beantragen sollte.Der Mitarbeiter vom FA meinte jetzt das es noch nicht entschieden wurde und die Einsprüche noch nicht bearbeitet werden können die warten auf eine entscheidung für Leiharbeiter das versteh ich nicht weil doch jetzt entschieden wurde vom Bundesfinanzhof az vi r 6 17.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Grundsätzlich gilt das Urteil nur für die Beteiligten des Einzelfalls. Ob es allgemeine Gültigkeit haben soll, wird zunächst zwischen den Ländern abgestimmt.
Falls man dieser Meinung sein wird, wird die Bearbeitung der offenen Einsprüche automatisch aufgenommen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Stefan121081
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso wie lange wird sowas ungefähr dauern bis es abgestimmt wird? Is das Zeitnah oder kann es auch erst nächstes Jahr sein?Danke für die Infos

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2114 Beiträge, 735x hilfreich)

Je höher der Arbeitskreis angesiedelt ist, der sich damit beschäftigt, umso länger dauert es.

Also letzteres ...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2362 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Stefan121081):
Is das Zeitnah oder kann es auch erst nöchstes Jahr sein?
Ein BFH-Urteil wird erst dann für die Finanzverwaltung über den entschiedenen Einzelfall hin bindend, wenn es im BStBl II veröffentlicht wird. Das kann sogar erst im Jahr 2021 der Fall sein.

Ich tippe hier ebenfalls eher auf länger, denn das entsprechende BMF-Schreiben wird sich auch mit der Rechtssituation ab 2017 (Entscheidungsjahr 2014!) auseinander setzen müssen, da sich das AÜG in 2017 geändert hat!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#5
 Von 
Stefan121081
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar dann muß man sich noch gedulden.Danke für die schnellen Informationen

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#6
 Von 
Stefan121081
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo sehe ich das richtig, das die Entscheidung vom Bundesfinanzhof jetzt in kürze an die Finanzämter übermittelt werden und die ruhenden Einsprüche bearbeitet werden Thema Leiharbeiter Hin und Rückweg az vi r 6 17. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/anwendung-neuer-bfh-entscheidungen.html

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#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2362 Beiträge, 631x hilfreich)

Ja, ist zur Veröffentlichung vorgesehen und seit vorgestern auf der Liste der anzuwendenden BFH-Urteile.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#8
 Von 
Stefan121081
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar. Danke

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Stefan121081
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich hab mal ne Frage. Und zwar wenn ein Leiharbeiter 2016 und 2017 ein Einsatz bei der Firma x gehabt hat und im Einsatz schreiben war kein Datum wie lange man dort arbeiten soll oder darf.Und 2018 wird man dann zu einem anderen Einsatz geschickt in dem schreiben auch kein Datum wie lange usw.Und wenn man im Lohnsteuerjahresausgleich die doppelten kilometer angegeben hat und dieser immer abgelehnt wurden mit der Begründung .Die fahrten nach x wurden mit der entfernungspauschale berücksichtigt,da eine zuordnung ohne befristung und damit dauerhaft vorliegt)!Und man immer Einspruch eingelegt hat und auf das aktenzeichen verwiesen hat az vi r 6 17 und das ruhen.Jetzt is das ja beim Bundesfinanzhof durch und die Finanzämter können die ruhenden sachen bearbeiten.Wissen sie ob man jetzt mit der neuen Regelung glück haben kann das die fahrten als Reisekosten angesehen werden oder ist es für Leiharbeiter eher schlechter gestellt jetzt?Würde mich über eine Antwort freuen zu dem Thema.Vielen Dank.Achso in dem Arbeitsvertrag steht noch das der Mitarbeiter an Kunden zur vorübergehenden Tätigkeit eingesetzt wird und in ganz Deutschland eingesetzt werden kann.



-- Editiert von Stefan121081 am 14.09.2019 13:19

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