befristete Absenkung Mehrwertsteuer - Jahresabrechnung Energieversorger

18. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Maria1984
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)
befristete Absenkung Mehrwertsteuer - Jahresabrechnung Energieversorger

Ich stehe gerade tüchtig auf dem Schlauch bzw. komme ich mit den BMF-Schreiben zur befristeten Reduzierung der Steuersätze und der nun vorliegenden ersten Abrechnung eines Energieversorgers nicht klar.

Der Energieversorger erteilt eine Jahresabrechnung mit 19 % für das 1. Halbjahr und 16 % für das 2. Halbjahr. Die Jahresrechnung schließt mit rd. 34.000 € brutto (rd. 15.000 € für das 1. Halbjahr und rd. 19.000 € für das 2. Halbjahr - jeweils brutto) ab.

Wir haben elf Abschläge zu je rd. 3.300 € brutto gezahlt. Wir haben also rd. 2.300 € überzahlt.

Wird die Erstattung nun mit 16 % verbucht oder anteilig mit 19 % und 16 %; anhand der Verbrauchswerte pro Halbjahr kann der Erstattungsbetrag gequotelt werden.

Abrechnungszeitraum ist 01.01. bis 31.12.2020. Die Abschläge wurden in unserer Buchhaltung für das 1. Halbjahr mit 19 % erfasst und für das 2. Halbjahr mit 16 %; gezahlt wurden die Abschläge in 02 bis 12/2020 jeweils zum Montagsersten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von Maria1984):
Wird die Erstattung nun mit 16 % verbucht oder anteilig mit 19 % und 16 %; anhand der Verbrauchswerte pro Halbjahr kann der Erstattungsbetrag gequotelt werden.

M.E. kann die Erstattung exakt auf die beiden Halbjahre aufgeteilt werden und ist auch so zu erfassen.

-- Editiert von Cybert. am 18.01.2021 13:48

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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