Ich stehe gerade tüchtig auf dem Schlauch bzw. komme ich mit den BMF-Schreiben zur befristeten Reduzierung der Steuersätze und der nun vorliegenden ersten Abrechnung eines Energieversorgers nicht klar.
Der Energieversorger erteilt eine Jahresabrechnung mit 19 % für das 1. Halbjahr und 16 % für das 2. Halbjahr. Die Jahresrechnung schließt mit rd. 34.000 € brutto (rd. 15.000 € für das 1. Halbjahr und rd. 19.000 € für das 2. Halbjahr - jeweils brutto) ab.
Wir haben elf Abschläge zu je rd. 3.300 € brutto gezahlt. Wir haben also rd. 2.300 € überzahlt.
Wird die Erstattung nun mit 16 % verbucht oder anteilig mit 19 % und 16 %; anhand der Verbrauchswerte pro Halbjahr kann der Erstattungsbetrag gequotelt werden.
Abrechnungszeitraum ist 01.01. bis 31.12.2020. Die Abschläge wurden in unserer Buchhaltung für das 1. Halbjahr mit 19 % erfasst und für das 2. Halbjahr mit 16 %; gezahlt wurden die Abschläge in 02 bis 12/2020 jeweils zum Montagsersten.
Vielen Dank!
befristete Absenkung Mehrwertsteuer - Jahresabrechnung Energieversorger
18. Januar 2021
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Frage vom 18. Januar 2021 | 13:43
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 5x hilfreich)
befristete Absenkung Mehrwertsteuer - Jahresabrechnung Energieversorger
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#1
Antwort vom 18. Januar 2021 | 13:48
Von
Status: Master (4840 Beiträge, 1171x hilfreich)
ZitatWird die Erstattung nun mit 16 % verbucht oder anteilig mit 19 % und 16 %; anhand der Verbrauchswerte pro Halbjahr kann der Erstattungsbetrag gequotelt werden. :
M.E. kann die Erstattung exakt auf die beiden Halbjahre aufgeteilt werden und ist auch so zu erfassen.
-- Editiert von Cybert. am 18.01.2021 13:48
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