befristete Reduzierung der Umsatzsteuersätze

24. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Maria1984
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)
befristete Reduzierung der Umsatzsteuersätze

Guten Morgen!

Einige Firmen haben bereits von sich aus Korrekturrechnungen bzw. Gutschriften geschickt. Ein paar habe ich angeschrieben und von den meisten kommen auch umgehend "positive" Rückmeldungen - entweder in Form einer Korrektur bzw. Gutschrift oder, dass man noch ein wenig Zeit benötige, weil so viele Rechnungen zu korrigieren seien. Alles gut und schön.

Aber... ich habe auch zwei Vertragspartner, die sich schlicht und ergreifend weigern, Korrekturen oder Gutschriften zu erstellen. Habe ich bei diesen beiden "Kandidaten" irgendeine Handhabe? Was kann ich tun, wenn die beiden keine Korrekturen oder Gutschriften erstellen? Die eine Rechnung ist mit knapp 2.500 € netto recht niedrig; eine zweite liegt bei rd. 85.000 € netto. Beide Rechnungen sind bereits im April und Mai erstellt und bezahlt worden. Es handelt sich beide Male um Wartungsverträge für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2020.

Danke für die Unterstützung.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von Maria1984):
. Habe ich bei diesen beiden "Kandidaten" irgendeine Handhabe?

Wenn Sie Verbraucher sind, werden Sie vermutlich einen Bruttopreis vereinbart haben.
In dem Fall können Sie nichts unternehmen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Maria1984
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein. Wir sind keine Verbraucher; wir sind Unternehmer.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Offenbar ohne Versteuerabzug, denn sonst wäre es bei gleichbleibendem Nettobetrag irrelevant.

Hinsichtlich der Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung ergibt sich die Verpflichtung aus § 14 Abs. 2 UStG.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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