Hallo, ich habe seit 2 Monaten einen neuen Arbeiter. Für diesen kam kürzlich ein Pfändungsbeschluss über einen 5stelligen Betrag seiner Krankenhasse - nun will er dass ich seinen Gehalt auf das Konto seines 8jährigen Sohnes überweise. Frage: darf er das? Darf ich das? Wie soll ich mich verhalten?
bei Pfändung Gehalt auf Konto von Kind?
Haben Sie sich versteuert?
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Also eine Gehaltspändung, richtig?
KlarZitatdarf er das? :
NatürlichZitatDarf ich das? :
Den Pfändungsbetrag von dessen Gehalt abziehen und den Rest auf das Konto des Kindes überweisen.ZitatWie soll ich mich verhalten? :
Er darf es eigentlich nicht, weil dann die Kontenidentität nicht gewahrt ist. Das ist dann aber ein Problem zwischen der Bank und Deinem AN. Dich als AG muss es nicht kümmern, auf welches Konto der AN sein Gehalt überwiesen haben möchte.
Ich verstehe auch nicht, was er sich davon verspricht, da es hier nicht um eine Kontopfändung, sondern um eine Gehaltspfändung geht.
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Er hat sich nicht 100% dazu bei mir geäußert, aber ich meine "herausgehört" zu haben dass ihm auch sein Konto gesperrt/gepfändet wurde. Ich denke er will einfach seine Familie ernähren können mit seinem Gehalt. Ich möchte lediglich, dass ich mich nicht strafbar mache - weil ich ja von seiner Pfändung weiß ...
Wo ist das denn verankert?ZitatEr darf es eigentlich nicht,... :
Paragraph 154 der Abgabenordnung
Wo denn dort? Zitier doch bitte mal.
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__154.html
-- Editiert von -Laie- am 20.09.2017 17:29
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