bekomme Kilometergeld - Wo eintragen?

25. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
C71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
bekomme Kilometergeld - Wo eintragen?

Hallo,
Beruflich bin ich ständig an wechselnden Einsatzorten. Pro Monat sind das zwischen 200 und 4.000 Kilometer. Ich fahre mit dem Privatwagen und bekomme 35 Cent pro Kilometer (bei grösseren Strecken sinkt die Pauschale, wieviel weiss ich auf die Schnelle nicht)
Jedenfalls muss man die Reisekosten ja noch versteuern. Das Finanzamt bekommt ja auch mit das irgendwelche Zahlungen an mich gingen.

Ich habe keine Ahnung wo ich das eintragen kann.

Achja, habe einmal die Reisekostenabrechnungen, und einmal die Rechnungen die an mich ausgezahlt wurden. Soll ich das als Anhang beilegen?
Grüsse,
Christian

-- Editier von C71 am 25.01.2017 17:30

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4844 Beiträge, 1171x hilfreich)

Ist das nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen? Der 30 Cent übersteigende Anteil müsste m.E. besteuert worden sein.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Fahrtkosten werden in Zeile 50 und 51 der Anlage N eingetragen.
In Zeile 50 trägst Du nur ein als Beispiel: 10.000km á 35ct/km 3500€
In Zeile 51 trägst Du dann auch 3500€ ein und so wird das zu einem Nullsummenspiel.

Einen genauen Nachweis solltest Du nur dann an das Finanzamt schicken, wenn Du dazu aufgefordert wirst.
Wenn Du im öffentlichen Dienst beschäftigt bist, dann darf der AG Dir auch 35ct/km steuerfrei auszahlen.

Bei einer hohen Fahrleistung für den AG kann es sich übrigens lohnen, die tatsächlichen Kilometerkosten zu ermitteln, da diese im Regelfall höher als 35ct/km sind

-- Editiert von hh am 25.01.2017 22:31

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
C71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was ist mit der Anschaffung eines PKW? Benutze diesen ca. 70% für die Arbeit.
Grüsse,
Christian

Signatur:

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Anschaffungskosten fließen über die Abschreibung in die tatsächlichen Kilometerkosten ein. Die Abschreibungsdauer beträgt 6 Jahre.

Es werden also die Gesamtkosten für den PKW ermittelt (Benzin, Versicherung, Steuern, Reparaturen, Inspektion usw.) zzgl. 1/6 des Anschaffungspreises und die so ermittelten Kosten durch die Jahresfahrleistung des PKW geteilt um so auf die tatsächlichen Kilometerkosten zu kommen.

In die Zeile 50 können dann statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten eingetragen werden. Die Erstattung des AG (Zeile 51) wird abgezogen und die Differenz kann steuerlich geltend gemacht werden.

Der Rechenweg, wie man auf die ermittelten Kilometerkosten kommt, sollte auf einem separaten Blatt beigefügt werden. Wenn man nur die Pauschale geltend macht, dann ergibt sich ja ein Nullsummenspiel und das wird vom Finanzamt typischerweise ungeprüft übernommen. Sollten sich hier jedoch nennenswerte verbleibende Werbungskosten ergeben, so muss man schon eher damit rechnen, sowohl die Kosten als auch die dienstlich gefahrenen Kilometer nachweisen zu müssen.

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Kleiner Widerspruch:

Zitat (von hh):
Die Abschreibungsdauer beträgt 6 Jahre.

Die Abschreibung für PKW beträgt laut amtlicher AfA-Tabelle tatsächlich 6 Jahre. Die amtliche AfA-Tabelle gilt jedoch nur für Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (Anlagegüter).

Bei Pkw im Privatvermögen geht der BFH von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 8 (acht) Jahren aus. Zuletzt bestätigt im Beschluss vom 29.01.2016.

taxpert

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"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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