Guten Morgen an alle Steuerprofis,
ich habe letztes Jahr ein berufsbegleitendes Master-Studium begonnen.
Mein Arbeitgeber weiß Bescheid, fördert das Studium aber nicht und mein Studium hat nur punktuell mit meiner Arbeit zu tun. Da ich bereits zwei Studienabschlüsse habe, handelt es sich um das dritte Studium.
Nach allem, was ich dazu gelesen habe, kann ich die Studiengebühren nur als Sonderausgaben (Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung) in der Steuererklärung geltend machen. Ich sehe da keine Möglichkeit das Studium als Werbungskosten anzugeben.
Teilt ihr diese Einschätzung oder habe ich etwas übersehen?
Ich bedanke mich für alle hilfreichen Kommentare.
Viele Grüße
Marcus
berufsbegleitendes Studium - Sonderausgabe oder Werbungskosten
7. März 2026
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Frage vom 7. März 2026 | 08:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
berufsbegleitendes Studium - Sonderausgabe oder Werbungskosten
#1
Antwort vom 7. März 2026 | 15:23
Von
Status: Unbeschreiblich (34482 Beiträge, 17813x hilfreich)
Es ist genau andersherum - hätten Sie noch keine abgeschlossene Ausbildung, wären das Sonderausgaben. So aber sind es Werbungskosten.
-- Editiert von User am 9. März 2026 13:17
-- Editiert von User am 9. März 2026 15:18
#2
Antwort vom 9. März 2026 | 12:39
Von
Status: Unbeschreiblich (50241 Beiträge, 17587x hilfreich)
Zitat :Teilt ihr diese Einschätzung
Nein
Zitat :oder habe ich etwas übersehen?
Ja, den § 9 Abs. 6 EStG.
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