hallo,
der deutscher Staatsbürger A wohnt und arbeitet seit 2008 ausschliesslich in der Türkei als Ingenieur.
Da er für das deutsche FA als Steuerausländer gilt zahlt er seine Einkommenssteuer in der Türkei an das örtliche türkische FA.
Nun hat A noch ein Tradingkonto bei einer Onlinebank in Deutschland. Jetzt hat A mit dem Kauf und Verkauf von Aktien im Jahre 2011 10000 Euro Spekulationsgewinne erzielt. Eine Abschlagssteuer wurde nicht erhoben.
Muss nun A diese 10000 Euro in der Türkei der doch in Deutschland versteuern
vielen dank im voraus
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beschraenkte Steuerpflicht bei Spekulationsgeschae
22. August 2011
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Frage vom 22. August 2011 | 12:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
beschraenkte Steuerpflicht bei Spekulationsgeschae
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#1
Antwort vom 24. August 2011 | 14:53
Von
Status: Praktikant (629 Beiträge, 347x hilfreich)
Spekulationsgewinne mit Aktien sind ab 2009 Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 2 EStG
. Eine Besteuerug in Deutschland käme nur in Betracht, wenn diesen Einkünfte welche im Sinne des § 49 EStG
(beschränkt steuerpflichtige Einkünfte) wären. wie ich das sehe sind sie es aber nicht. => keine Versteuerung in Deutschland.
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