beschraenkte Steuerpflicht bei Spekulationsgeschae

22. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
patrickcan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
beschraenkte Steuerpflicht bei Spekulationsgeschae

hallo,

der deutscher Staatsbürger A wohnt und arbeitet seit 2008 ausschliesslich in der Türkei als Ingenieur.
Da er für das deutsche FA als Steuerausländer gilt zahlt er seine Einkommenssteuer in der Türkei an das örtliche türkische FA.

Nun hat A noch ein Tradingkonto bei einer Onlinebank in Deutschland. Jetzt hat A mit dem Kauf und Verkauf von Aktien im Jahre 2011 10000 Euro Spekulationsgewinne erzielt. Eine Abschlagssteuer wurde nicht erhoben.

Muss nun A diese 10000 Euro in der Türkei der doch in Deutschland versteuern


vielen dank im voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 347x hilfreich)

Spekulationsgewinne mit Aktien sind ab 2009 Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 2 EStG . Eine Besteuerug in Deutschland käme nur in Betracht, wenn diesen Einkünfte welche im Sinne des § 49 EStG (beschränkt steuerpflichtige Einkünfte) wären. wie ich das sehe sind sie es aber nicht. => keine Versteuerung in Deutschland.

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