car allowance, zweitwohnsitz --> Freibetrag ?

28. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
harz4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
car allowance, zweitwohnsitz --> Freibetrag ?

Guten Tag,

ich fange im nächsten Jahr einen neuen Job an. Dort gibt es keinen Firmenwagen mehr, sondern eine Car allowance über 1.300,- euro.

davon muss ich alles bezahlen; das auto, sprit, steuern, reifen, etc... einfach alles. Ich führe fahrtenbuch und werde ca. 50.000km im jahr beruflich fahren.

Aussage AG; Die 1300,- pro Monat in die Lohnsteuerkarte eintragen und dann bekomme ich es brutto für netto.

stimmt das?

Ferner muss ich umziehen, 240km vom hauptwohnsitz entfernt. ich beziehe ein möbliertes apartment für ca. 600,- euro als zweitwohnsitz in der nähe meines arbeitgebers.

diese 7200 Mietbelastung (600x12) will ich auch auf als freibetrag eintragen

hinzu kommen noch die fahrten nach hause, 250km x 0,30 x 4 Wochen x 10 Monate = 3000,.

Das macht dann mit der car allowance, Miete Zweitwohnung und Fahrten nach Hause einen Freibetrag von 26.200,- Euro.

Ist das so richtig / realistisch / überhaupt möglich?

Fehlt noch etwas? Gedankenfehler?

Vielen Dank.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Du kannst Deine Fahrzeugkosten, die auf den beruflichen Anteil entfallen, steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Um diese Kosten zu ermitteln, ist ein Fahrtenbuch zu führen, sowie sämtliche Fahrzeugkosten zu erfassen.

Von diesen Werbungskosten ist die steuerfreie Erstattung des AG abzuziehen.

Wenn man dabei einen Wert von 0,30ct/km ansetzt, dann kommen ca. 15.000€ Fahrzeugkosten pro Jahr zustande. Für ein neuwertiges Fahrzeug ist der Wert von 0,30ct/km eher niedrig angesetzt.

Du erhälst 15.600€ pro Jahr vom AG für das Fahrzeug. So lange Deine tatsächlichen Kosten höher sind oder Du mehr als 52.000km dienstlich pro Jahr fährst, ist das ok.

Auch bezüglich des Zweitwohnsitzes sind Deine Überlegungen korrekt.

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#2
 Von 
harz4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Kann man denn mehr als 0,30 /km bekommen? Ich zahle alleine für das Auto 820,- Euro pro Monat + Sprit, etc....

Bei den Heimfahrten mit 250km bekomme ich ja auch 0,30 Cent pro km / 1 Weg. Mit wieviel muss ich diese km aber auf der anderen Seite wieder versteuern? Es sind ja private Fahrten. Das ist mir nicht klar.

Der Wagen hat einen Wert von 50k€

Oder bekomme ich die 0,30 Cent - wie bei den Business Fahrten - OHNE Abzüge?

Für mich ist ein hoher Freibetrag am Anfang sehr wichtig.... also wären es dann jetzt bei 50.000 km + Wohnung:

15.000,- für die km
7200,- Wohnung
1200,- Maklerprovision
3000,- - Fahrten nach Hause (wirklich Freibetrag ohne Abzüge???)
ca. 1300,- Verpflegungspauchale Zweitwohnsitz erste 3 Monate
===========================
ca. 28.000,- Euro

Ist das so richtig? Habe ich noch was vergessen?

Kann ich Mietkaution, Telefon und Reinigung des Apartments auch mit draufschreiben? Das Apartment kostet all in 710,- - also Flatrate Telefon + Internet & 14 Tägiger Wäschewechsel...

Nochmals Danke !!!




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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die 15.000€ für die Fahrtkosten kannst Du nicht als Freibetrag eintragen lassen, weil Du ja die car allowance erhälst. Die muss von den Kosten abgezogen werden, so dass wenig oder nichts als Freibetrag übrig bleibt.

Für die dienstlichen Fahrten kannst Du statt der 30ct/km auch die tatsächlichen Fahrzeugkosten geltend machen. Dazu müssen sämtliche Kosten einschließlich der Abschreibung erfasst werden, sowie die gesamte Fahrleistung einschließlich der privaten Fahrten. Die so ermittelten Kosten pro Kilometer können für die dienstlichen Fahrten angesetzt werden. Für die Ermittlung dieser Kosten ist die Führung eines Fahrtenbuches erforderlich, das auch den Formvorschirften des Steuerrechtes entspricht.

Für die Wochenendheimfahrten gilt das jedoch nicht. Dafür bleibt es bei den 30ct pro Entfernungskilometer. Versteuern musst Du dafür auf der anderen Seite nichts, da es sich nicht um einen Firmenwagen handelt.

Darüber hinaus würde ich Dir empfehlen, entsprechende Steuerliteratur zu kaufen, wo die Details der Absetzbarkeit von doppelter Haushaltsführung und PKW- sowie Dienstreisekosten aufgeführt sind. Auf jedes Detail einzugehen würde den Rahmen dieses Forums sprengen.

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