Hallo liebes Forum,
meine Frage bezieht sich auf die doppelte Haushaltsführung und wie ich diese in meinem Fall geltend machen kann.
Ich lebe unter der Woche in Düsseldorf und am Wochenende in Süd-Hessen(Hauptwohnsitz). In meinem Hauptwohnsitz, lebe ich mit meiner Schwester und ihrem Sohn in EINEM Haushalt. Es besteht für mich kein Mietvertrag, ich beteilige mich nicht an den Kosten. Der Vermieter ist ein guter Freund der Familie,somit könnte mich ja in den Mietvertrag eintragen lassen. Aber dennoch, ist meine Frage,ob der o.g. beschriebene Haushalt einen eigenen Hausstand rechtfertigt.
Bin gespannt auf eure Antworten und bedanke mich im vorraus.
Gruß
-----------------
""
doppelte Haushaltsführung - Es besteht für mich kein Mietvertrag
Ein eigener Hausstand setzt mindestens eine Beteilung an der Haushaltsführung voraus. Die liegt hier nicht vor und deswegen liegt auch keine doppelte Haushaltsführung vor.
-----------------
" "
Hallo,
danke für die Antwort. Ich gebe dir absolut Recht. Allerdings würde ich auch gerne wissen, was ich denn unter dem o.g. Sachverhalt tun muss um eine doppelte Haushaltsführung geltend machen zu können? Mich mit in den Mietvertrag nehmen lassen? Mit meiner Schwester einen Untermietvertrag ausmachen?
Danke und Gruß
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die mietvertraglichen Verhältnisse sind nur sekundär interessant, wobei ein Untermietverhältnis wohl gar nichts aussagen würde.
Wichtig ist, dass Du Dich an der Haushaltsführung beteiligst, diese auch mitbestimmen kannst und diese Dinge dann auch irgendwie nachweisen kannst.
-----------------
" "
nochmals Danke für die Antwort. Im Klartext heißt das, ich muss nachweisen, dass:
- ich zur Miete (Kosten) beitrage
- ich an den wöchentlichen Einkäufen beitrage
und sonstige anfallenden Kosten beitrage, stimmts?
eine andere Frage: Ist Sinnvoll in Bezug auf die DHF einen Steuerberater zu engagieren?
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten