doppelte Haushaltsführung - Fahrtkosten und Verpflegungspauschale

5. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 34x hilfreich)
doppelte Haushaltsführung - Fahrtkosten und Verpflegungspauschale

Guten Morgen,
ich fahre vom Hauptwohnsitz am Montag zur Arbeitsstätte 96 km. Dort befindet sich auch die Zweitwohnung.
Am Donnerstag fahre ich von der Zweitwohnung wieder 96 km zurück.
Im aktuellen Bescheid wird mir die Fahrt vom Hauptwohnsitz zur Arbeitsstätte montags nicht anerkannt. Die Begründung dies sei durch die Heimfahrten bereits abgedeckt. Dies kann doch nicht richtig sein, oder?

Dann wurde die erneute Verpflegungspauschale nicht anerkannt, obwohl ich 6 Wochen in den Sommerferien nicht in der Zweitwohnung bin. Ich habe die Information, dass die Wohnung nicht aufgegeben werden muss, um wieder drei Monate Verpflegungspauschale ansetzen zu können, wenn der Aufenthalt um mehr als vier Wochen unterbrochen wird.

Freue mich über fundierte Aussagen. Vielen Dank.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2427 Beiträge, 842x hilfreich)

Zitat (von saitist):
Im aktuellen Bescheid wird mir die Fahrt vom Hauptwohnsitz zur Arbeitsstätte montags nicht anerkannt. Die Begründung dies sei durch die Heimfahrten bereits abgedeckt. Dies kann doch nicht richtig sein, oder?

Es gibt eine Heimfahrt pro Woche, Ansatz mit den Entfernungs-km.
In Deinem Fall also 20 km * 0,30 € und 78 km * 0,38 €.
Zitat (von saitist):
Dann wurde die erneute Verpflegungspauschale nicht anerkannt, obwohl ich 6 Wochen in den Sommerferien nicht in der Zweitwohnung bin.

Dagegen solltest Du Einspruch einlegen, es beginnt eine neue Dreimonatsfrist zu laufen (auch wenn ich persönlich diese Regelung für falsch halte, aber das steht hier ja nicht zur Diskussion).

Die doppelte Haushaltsführung wird nicht angezweifelt?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50148 Beiträge, 17565x hilfreich)

Zitat (von saitist):
Die Begründung dies sei durch die Heimfahrten bereits abgedeckt. Dies kann doch nicht richtig sein, oder?

Doch, das ist richtig. Warum meinst Du denn, dass diese Fahrten doppelt absetzbar sein müssten, nur weil Du am Montagmorgen den direkten Weg zur Arbeit nimmst?

Zitat (von saitist):
Dann wurde die erneute Verpflegungspauschale nicht anerkannt, obwohl ich 6 Wochen in den Sommerferien nicht in der Zweitwohnung bin.

Bezüglich dieses Punktes sollte Einspruch eingelegt werden, da die Unterbrechung länger als 4 Wochen dauerte.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 34x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Warum ist die Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsort bzw. Arbeitsplatz eine "Heimfahrt"?
Ich sehe auch nicht, dass hier eine Fahrt doppelt abgesetzt wird.

Wie komme ich den steuerlich montags zum Arbeitsplatz, wenn es keine Entfernungspauschale ist?

Signatur:

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50148 Beiträge, 17565x hilfreich)

Zitat (von saitist):
Warum ist die Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsort bzw. Arbeitsplatz eine "Heimfahrt"?

Weil der Gesetzgeber das in § 9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 5 EStG so festgelegt hat.

Zitat (von saitist):
Wie komme ich den steuerlich montags zum Arbeitsplatz, wenn es keine Entfernungspauschale ist?

Durch die Familienheimfahrt. Da die Höhe der Werbungskosten für Familienheimfahrten und für Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte identisch sind, ist es im Ergebnis auch irrelevant, wie sie absetzbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.115 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.799 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.