Guten Morgen,
ich fahre vom Hauptwohnsitz am Montag zur Arbeitsstätte 96 km. Dort befindet sich auch die Zweitwohnung.
Am Donnerstag fahre ich von der Zweitwohnung wieder 96 km zurück.
Im aktuellen Bescheid wird mir die Fahrt vom Hauptwohnsitz zur Arbeitsstätte montags nicht anerkannt. Die Begründung dies sei durch die Heimfahrten bereits abgedeckt. Dies kann doch nicht richtig sein, oder?
Dann wurde die erneute Verpflegungspauschale nicht anerkannt, obwohl ich 6 Wochen in den Sommerferien nicht in der Zweitwohnung bin. Ich habe die Information, dass die Wohnung nicht aufgegeben werden muss, um wieder drei Monate Verpflegungspauschale ansetzen zu können, wenn der Aufenthalt um mehr als vier Wochen unterbrochen wird.
Freue mich über fundierte Aussagen. Vielen Dank.
doppelte Haushaltsführung - Fahrtkosten und Verpflegungspauschale
5. Dezember 2024
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Frage vom 5. Dezember 2024 | 07:25
Von
Status: Schüler (222 Beiträge, 34x hilfreich)
doppelte Haushaltsführung - Fahrtkosten und Verpflegungspauschale
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2024 | 08:20
Von
Status: Student (2299 Beiträge, 788x hilfreich)
ZitatIm aktuellen Bescheid wird mir die Fahrt vom Hauptwohnsitz zur Arbeitsstätte montags nicht anerkannt. Die Begründung dies sei durch die Heimfahrten bereits abgedeckt. Dies kann doch nicht richtig sein, oder? :
Es gibt eine Heimfahrt pro Woche, Ansatz mit den Entfernungs-km.
In Deinem Fall also 20 km * 0,30 € und 78 km * 0,38 €.
ZitatDann wurde die erneute Verpflegungspauschale nicht anerkannt, obwohl ich 6 Wochen in den Sommerferien nicht in der Zweitwohnung bin. :
Dagegen solltest Du Einspruch einlegen, es beginnt eine neue Dreimonatsfrist zu laufen (auch wenn ich persönlich diese Regelung für falsch halte, aber das steht hier ja nicht zur Diskussion).
Die doppelte Haushaltsführung wird nicht angezweifelt?
#2
Antwort vom 5. Dezember 2024 | 08:27
Von
Status: Unbeschreiblich (49274 Beiträge, 17333x hilfreich)
ZitatDie Begründung dies sei durch die Heimfahrten bereits abgedeckt. Dies kann doch nicht richtig sein, oder? :
Doch, das ist richtig. Warum meinst Du denn, dass diese Fahrten doppelt absetzbar sein müssten, nur weil Du am Montagmorgen den direkten Weg zur Arbeit nimmst?
ZitatDann wurde die erneute Verpflegungspauschale nicht anerkannt, obwohl ich 6 Wochen in den Sommerferien nicht in der Zweitwohnung bin. :
Bezüglich dieses Punktes sollte Einspruch eingelegt werden, da die Unterbrechung länger als 4 Wochen dauerte.
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#3
Antwort vom 5. Dezember 2024 | 08:55
Von
Status: Schüler (222 Beiträge, 34x hilfreich)
Danke für die Rückmeldung.
Warum ist die Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsort bzw. Arbeitsplatz eine "Heimfahrt"?
Ich sehe auch nicht, dass hier eine Fahrt doppelt abgesetzt wird.
Wie komme ich den steuerlich montags zum Arbeitsplatz, wenn es keine Entfernungspauschale ist?
#4
Antwort vom 5. Dezember 2024 | 11:38
Von
Status: Unbeschreiblich (49274 Beiträge, 17333x hilfreich)
ZitatWarum ist die Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsort bzw. Arbeitsplatz eine "Heimfahrt"? :
Weil der Gesetzgeber das in § 9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 5 EStG so festgelegt hat.
ZitatWie komme ich den steuerlich montags zum Arbeitsplatz, wenn es keine Entfernungspauschale ist? :
Durch die Familienheimfahrt. Da die Höhe der Werbungskosten für Familienheimfahrten und für Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte identisch sind, ist es im Ergebnis auch irrelevant, wie sie absetzbar ist.
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