doppelte Haushaltsführung - Widerspruch einlegen?

26. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)
doppelte Haushaltsführung - Widerspruch einlegen?

Hallo,
habe zweimal eine doppelte Haushaltsführung anerkannt bekommen, dieses Jahr nicht, warum..Begründung des FA, ich habe keinen eigenen Hausstand.
Meine Frage: Es gilt doch noch für 2003 die quasi doppelte Haushaltsführung...soll ich Widerspruch einlegen ? Oder gibt es eine zwei Jahre Befristung.

Ich wohne u. arbeite in A, habe dort meinen Hauptwohnsitz, in B ist mein Nebenwohnsitz (bei meinen Eltern), den ich damals aus beruflichen Gründen verlassen mußte.

Bitte dringend um Hilfe, die Zeit läuft mir davon




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50112 Beiträge, 17558x hilfreich)

Es gibt eine 2-jährige Befristung, die aber zum 01.01.2004 wieder abgeschafft wurde.

Außerdem ist bei Deinen Eltern ein eigenständiger Haushalt notwendig. Vielleicht wurde das in den ersten beiden Jahren nicht so genau geprüft und jetzt ist das einem Finanzbeamten in die Finger gekommen, der genauer hingeschaut hat.

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#2
 Von 
! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)

und was ist mit der quasi doppelten Haushaltsführung ? Und wurde die zwei Jahre Befristung nicht aufgehoben ?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
efilor
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

die doppelten Haushaltsführung ohne eigenen Hausstand (Zimmer bei den Eltern) ist auf grundsätzlich 3 Monate beschränkt (LStR 43 Abs. 5). Zudem ist sie ab 1.1.2004 kompl. gestrichen.
Dazu BMF-Schreiben:
www.bundesfinanzministerium.de/Anlage25381/BMF-Schr_x.pdf
In dem steht, das bis einschl. 2003 die dop. Haushaltsf. ohne eigenen Hausstand anerkannt bleibt, aber mit der 2-Jahresfrist.

Tschüß

efilor

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