doppelte Haushaltsführung - vorübergehend bei Eltern wohnen

25. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
doppelte Haushaltsführung - vorübergehend bei Eltern wohnen

Hallo,

eine Wohnung bis 60qm kann ja über die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden.

Wenn nun die Eltern ein 2-Familienhaus besitzen, bei dem aber die Teilung aufgehoben wurde, kann man, wenn man dort vorrübergehend wohnt die Kosten für ein Zimmer (150 EUR/Monat) geltend machen oder fällt dies aufgrund der nicht vorhandenen Teilung weg, bzw. entfällt dann die komplette dhhf ?
(Frau u. Kinder wohnen 160km weit weg)

Gruß

Michael

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es gibt sehr viele Steuerzahler, die im Rahmen der DHHF nur ein (möbliertes) Zimmer innerhalb einer fremden Wohnung mieten.

Selbstverständlich kann man so etwas unabhängig von irgendwelchen Bauvorschriften oder Grundbucheintragungen steuerlich für die DHHF geltend machen.

Deine Eltern sollten dann aber nicht vergessen, die Mieteinnahmen zu versteuern.

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Danke erst mal für die ANtwort,

also spielt es keine Rolle, ob das Zimmer sich im elterlichen Haushalt befindet ?
Dachte gelesen zu haben, daß dies nicht anerkannt wird.

Gruß

Michael

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Bei einem Single, der am Arbeitsort eine Wohnung hat und ein Zimmer im elterlichen Haushalt, wird die DHHF nicht anerkannt.

Bei Dir sieht die Lage aber anders aus, da Du verheiratet bist, ein Kind hast und am Wohnort Deiner Eltern arbeitest.

Voraussetzung ist allerdings, dass die doppelte DHHF auch beruflich begründet wurde. Wenn Dein Job und das Zimmer schon vor der Heirat bei Deinen Eltern war und der andere Wohnsitz nur durch die heirat begründet wurde, dann liegt kein beruflicher Grund für die DHHF vor.

Es kommt bei Dir also nicht auf die bauliche Situation an, sondern vielmehr darauf, wie diese Wohnsituation im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle entstanden ist.

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Danke,

ich wohne schon 13 Jahre nicht mehr bei den Eltern, nur der neue AG ab Mai ist nur 20 km von denen entfernt. Wäre aber nur eine Notlösung, muss nicht sein...

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Dann sollte das anerkannt werden und als DHHF durchgehen. Ich wüsste nicht was dagegen spricht.

Natürlich werden solche Verträge mit den eigenen Eltern besonders argwöhnisch begutachtet. Wenn man ihn aber so abschließt wie mit einem fremden Dritten auch, dann sprich aus meiner Sicht nichts dagegen.

Die Mietzahlung sollte dann auch per Überweisung erfolgen, damit es nicht hinterher heißt, das sei ein Scheinvertrag.

-- Editiert von hh am 25.01.2008 15:03:41

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