Doppelte Haushaltsführung: kann der Mann die Kosten für eine Mietwohnung am Arbeitsort (wieder) absetzen, wenn die Familie an diesem Ort zwar ein Jahr lang mit ihm zusammengelebt hat (Hauptwohnsitz) dann aber Frau und Kind zum alten Wohnort (200 Km entfernt), wo die Familie ein Haus besitzt, zurückgeht? Spielt es eine Rolle, daß die Frau am alten Wohnort wieder arbeitet?Ist die Rechtslage in diesem Fall eindeutig oder nach Ermessen?
doppelte Haushaltsführung?
Dadurch, dass die Frau am alten Wohnort wieder arbeitet, sollte die doppelte Haushaltsführung in diesem m.E. nach möglich sein.
Um die Kosten für die Mietwohnung absetzen zu können, wäre die Steuererklärung beim Mann zu machen (Wohnung ist bei seiner Arbeitstelle) . Das FA behauptet, daß die Gründe für den Umzug in seiner beruflichen Sphäre liegen müßten, und nicht in der der Gattin! Ich kann das auch absolut nicht verstehen. Der Steuerberater aber auch nicht.
Wir sind in Berufung, die nächste Instanz interpretiert es auch so wie die erste: Ablehnung. Lohnt es sich, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen?
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Der Bescheid ist da: nein, der Mann kann die nicht absetzen, weil die Familie aus Gründen, die nicht beim Mann liegen, ausgezogen ist. Die Frau kann die absetzen, weil sie aus beruflichen Gründen weg ist. Es ist aber inzwischen 6 Jahre her. kann sie ihre Steuererklärung noch ändern?
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