eBay möchte die Angabe einer Steuernummer

4. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
verkaeufer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay möchte die Angabe einer Steuernummer

Hallo,
über den Namen eines Verwandten läuft ein eBay Konto und dieses wird in der Familie gemeinsam verwendet, aber eine Person benutzt diesen Account fast 100% hauptsächlich, diese ist nicht in den Kontaktdaten des Kontos angegeben aber das Bankkonto für die Auszahlung. Dort werden bis auf ein paar Ausnahmen Sammlerstücke mit geringem Wert verkauft, die zwar Gewinn abwerfen, aber im Jahr ist das meistens insgesamt nicht mehr als ein kleiner dreistelliger Betrag. Ich selbst bin mir nicht sicher, ob es noch unter Privatverkauf laufen kann oder ob das bereits gewerbliches Handeln ist. Nun kam von eBay die Aufforderung eine Steuernummer anzugeben. Es wurde anscheinend jetzt die Anzahl von 30 Verkäufen erreicht. Die im Konto angegebene Person ist Angestellter und gibt die Verdienste des eBay Kontos in der Steuererklärung nicht an, weil diese auch nicht durch diese generiert werden und nicht auf dessen Konto fließen. Die Person welche den Account hauptsächlich verwendet lebt von diesen Einnahmen, gelegentlichen Gebrauchtverkäufen und gibt bis jetzt keine Steuererklärungen ab. Jetzt stellt sich die Frage, ob der eigentliche Inhaber des Accounts seine Steuernummer eingeben und die Einkünfte nachdeklarieren muss oder derjenige, welcher die Umsätze eigentlich erzielt. Macht es vielleicht sogar Sinn, die Aufforderung von eBay zu ignorieren, das Verkaufen komplett einzustellen und eine daraus vielleicht resultierende Sperrung in Kauf zu nehmen? Das wäre eigentlich kein Problem. Momentan liegt dort kein Betrag zur Auszahlung, der noch offen wäre. Es wurde nur angekündigt, fällige Auszahlungen zu stoppen, falls das Formular nicht ausgefüllt wird.

Viele Grüße

-- Editiert von User am 4. August 2024 22:04

-- Editiert von User am 4. August 2024 22:09




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130024 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von verkaeufer):
Macht es vielleicht sogar Sinn, die Aufforderung von eBay zu ignorieren, das Verkaufen komplett einzustellen und eine daraus vielleicht resultierende Sperrung in Kauf zu nehmen?

Vor allem würde es auch meiner Sicht Sinn machen, sich mal mit dem Konstrukt der Mittäterschaft und der Beihilfe zu beschäftigen, das gibt es durchaus auch bei Steuerhinterziehung.

Insofern sollte die Person welche diesen Account fast 100% nutzt, sich ein eigenes Nutzerkonto zulegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14942 Beiträge, 4576x hilfreich)

Hallo,

so viel - fast unlesbarer - Text, und bei den entscheidenden Punkten redest du drum herum. Warum formulierst du so schwammig?

Zitat:
Dort werden bis auf ein paar Ausnahmen Sammlerstücke mit geringem Wert verkauft,
Was für Sammlerstücke, und vor allem: woher stammen die?

Zitat:
Die Person welche den Account hauptsächlich verwendet lebt von diesen Einnahmen,
Das passt aber nun nicht so richtig zu "... im Jahr nicht mehr als ein kleiner dreistelliger Betrag.".
Oder ist die Person noch Schüler, Student o.ä. und lebt bei den Eltern?

Zitat:
Jetzt stellt sich die Frage, ob der eigentliche Inhaber des Accounts seine Steuernummer eingeben und die Einkünfte nachdeklarieren muss oder derjenige, welcher die Umsätze eigentlich erzielt.
Das eine hat mit dem anderen doch gar nichts zu tun.
Nur weil man seine Steuernummer angeben soll bedeutet doch nicht, dass es auch steuerpflichtig ist; und auch nicht für wen (wobei: wenn es wirklich gewerblich ist dann kann es schon zu Problemen führen, das dann auf eine andere Person zu transferieren - insbesondere wenn es bei dieser anderen Person steuerfrei wäre bei dem Accountinhaber aber nicht).

Zitat:
Macht es vielleicht sogar Sinn, die Aufforderung von eBay zu ignorieren, das Verkaufen komplett einzustellen und eine daraus vielleicht resultierende Sperrung in Kauf zu nehmen?
Die Meldung wird man damit jedenfalls nicht unterbinden (Ebay ist dazu gesetzlich verpflichtet, auch ohne Steuernummer).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
verkaeufer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

(Editiert und geschlossen - Tipps zur Frage "Sollen wir Ebay und das Finanzamt belügen oder nicht?" gibt es hier nicht!)

-- Editiert von Moderator am 5. August 2024 22:08

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