Hallo zusammen,
einmal angenommen, "A", "B" und "C" gründen eine GbR zur Erwirtschaftung eines finanziellen Polsters, mit dem Zweck der Gründung eines Idealvereins.
Der Verein wird gegründet, "A", "B" und "C" sind im Vorstand vertreten. Anschießend wird durch das Finanzamt erfolgreich geprüft und der Verein erhält die Steuerbegünstigungen.
Das Vermögen der GbR soll nun an den Verein übergehen.
Eine Spende schließt sich von selbst aus, da Spenden direkt in den Ideellen Bereich fließen und keine Nutzung mehr im wirtschaftlichen Bereich möglich ist.
In diesem fiktivem Fall wird der Verein als juristische Person Mitgesellschafter der GbR.
"A", "B" und "C" treten im Anschluss daran aus der GbR aus und verzichten durch Vertrag auf das Vermögen. Da nur noch ein Gesellschafter vorhanden ist, erlöscht die GbR.
Kann das, nun zur Vermögensmasse des Vereins gehörende Vermögen, im wirtschaftlichen Geschäftsbereich verwendet werden?
Welche Einwände kann das Finanzamt bei der nächsten Überprüfung erheben?
Danke schon im Voraus für eure Antworten.
Gruß Roland
e.V. wirtschaftl. Bereich
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Achtung: ich habe keinen expliziten (Steuer-)Rechtshintergrund; meine Einschätzung kommt aus der Erfahrung bzw. wie ich es vereinzelt kenne.
Was meinst du mit wirtschaftlichen Bereich? Den Bereich der (1) euch zur doppelten Buchhaltung verpflichtet oder (2) einen Bereich wo ihr (persönlich) Geld verdient?
Bei ersterem sehe ich spontan wenig Probleme, da die Verwendung im Einklang mit der Satzung und dem Zweck eines Idealvereins letztlich erstmal nur zur Finanzierung des Vereins dient. Zweiteres ist aus meiner Sicht deutlich kritischer zu sehen.
Gib doch mal ein paar Hintergrundinfos wie das organisatorisch abläuft und für was die Vermögensmasse wie eingesetzt wird. Grundsätzlich sollte es ok sein, wenn die Vermögensmasse ausschließlich für die Interessen des Vereins verwendet wird.
Hallo ah_xy
Zuerst wollte ich mich für die schnelle Antwort bedanken.
Bereits im Gesellschaftervertrag der GbR wurde festgelegt, dass die Gesellschafter keine Gewinnanteile erhalten, dass also keine persönlicher Gewinn damit verbunden ist. Dies wird natürlich auch nicht im Idealverein geschehen. Wäre auch nicht im Sinn der Satzung.
Die Gewinne werden hier letztendlich ausschließlich für Satzungsgemäße Zwecke verwendet. Dem zufolge scheidet (2) aus. Die Vermögensmasse soll zunächst dazu dienen den wirtschaftlichen Bereich zu erweitern. Die dadurch anfallenden Gewinne sollen dann in immer größerem Umfang in den Ideellen Bereich fließen um die Satzungszwecke durchzusetzen. Da durch den wirtschaftlichen Bereich jedoch, jedenfalls in absehbarer Zeit, der Zweck nicht durchsetzbar erscheint, sind wir natürlich wie andere auch, auf Spenden und Zuschüsse angewiesen. Einige großzügige Spender sind schon an uns herangetreten. Leider mussten diese noch auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet werden, da das organisatorische noch nicht völlig klar ist. Möglicherweise sind alle Unklarheiten bis Ende des Jahres aus dem Weg geräumt.
Gruß Roland
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Hinsichtlich der Verwendung der Vermögensmasse innerhalb des Vereins (bzw. wirtschaftlichen Bereich) sehe ich ad hoc nicht das Problem. Außer der wirtschaftliche Bereich stellt Dienstleister ein, wo rein zufällig ihr die Inhaber seid. Das könnte(!) etwas schwierig werden.
Aufpassen müsst ihr, wenn Rücklagen gebildet werden bzw. ihr Geld anhäuft. Da gibt es bestimmt sowohl für den wirtschaftlichen Bereich selber, als auch den Gesamtverein Vorgaben, die ihr einhalten müsstet. Das ist dann aber komplett außerhalb meines Wissensbereiches...
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