ebay: privat oder gewerblich

28. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
sl711
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay: privat oder gewerblich

Zu diesem Thema habe ich hier doch schon einiges gelesen... wie würden Sie den konkreten Sachverhalt einschätzen:

Ich habe 15 (neue und OVP) Wlan-Karten für die Verwendung in Notebooks privat gekauft. Diese wollte ich meinen Mitarbeitern zu Weihnachten schenken. Nachdem ich festgestellt habe, dass diese nicht mit unserer Hardware/Software betrieben werden können, versuchte ich die Karten über eBay zu dem selben Preis zu verkaufen.

In eBay habe ich seit 1999 360 Bewertungen (2/3 Käufe, 1/3 Verkäufe) und in den letzten 6 Monaten 60 Bewertungen (2/3 Verkäufe, 1/3 Käufe). Seit 1999 habe ich gebrauchte Artikel gekauft/ersteigert und einiges von diesen Artikel wieder versteigert, da ich diese nicht mehr benötigte. Auch sind hier 13 der WLan-Karten (neu und OVP) dabei. Diese hatte ich auch zum Sofort-Kauf als Privat-Verkäufer angeboten.

Frage:
1) Liegt in meinem Fall ein Gewerbe vor?
2) Ich hebe derzeit kein Gewerbe angemeldet - was soll ich tun?
3) Ich würde einen möglichen Gewinn in meiner Einkommenssteuererklärung angeben. Reicht das aus?

Danke für die Hilfe.

ein Hinweis:

ich bin kein Unternehmer, sondern angestellt und mir sind Mitarbeiter unterstellt. Die Firma übernimmt die Kosten für die Karten nicht.





-- Editiert von stephan l. am 28.05.2006 15:51:39

-- Editiert von stephan l. am 28.05.2006 16:25:08

-- Editiert von stephan l. am 28.05.2006 17:29:13

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

zu 1) Ich würde das als gewerblichen Handel einstufen, wobei es sich wohl um einen Grenzfall handelt. Insbesondere kommt es dabei auf die Glaubwürdigkeit Deiner Begründung für den Kauf dieser Karten an. Wenn Du die Karten nennenswert über Einkaufspresi verkauft hast, spricht das auch für gewerblichen Handel, insbesondere dann, wenn sie im Sofort-verkauf schon mit so einem preis angeboten wurden.

zu 2) Falls Du keine weiteren derartigen Tätigkeiten planst, dürfte das kein Problem sein.

zu 3) Das dürfte zur Vermeidung von Konsequnzen seitens des Finanzamtes ausreichen. Ein Gewinn von unter 410€ im Jahr ist übrigens steuerfrei und müsste auch nicht angegeben werden.

Gewerblich handelt jemand, der Dinge einkauft mit der Absicht, diese mit Gewinn weiter zu verkaufen.

Wer also 100 Stück gebrauchte Babykleidung, die vom eigenen Kind getragen wurden, verkauft, handelt privat. Wer jedoch 3 neue Fernseher verkauft, handelt gewerblich. Dabei gibt es natürlich auch eine Grauzone.

Das hat zum einen steuerrechtliche Auswirkungen, die in Deinem Fall wohl eher nicht nennenswert sein dürften.

Gravierdender dürften die vertraglichen Auswirkungen mit dem Käufer sein. Dieser hat nämlich trotz Deines Hinweises auf den Privatverkauf ein 14-tägiges Rückgaberecht, sowie einen 2-jährigen Gewährleistungsanspruch.

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