Hallo,
meine Lebensgefährtin und ich sind vor Kurzem zusammengezogen. Prinzipiell läuft bei uns alles wie bei einem normalen Ehepaar, nur ohne Trauschein.
Von Interesse für uns wäre jetzt natürlich die Möglichkeit uns dies für das Finanzamt auch eintragen zu lassen (beide bisher Steuerklasse 1, gewollt SK 3 + 5).
Gibt es nach Steuerrecht eine Art eheähnliche Gemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft,...?
Ich meine mal etwas diesbezüglich vor Jahren ghehört zu haben, dass man zur Ehe gleichgestellt werden kann.
eheähnliche Gemeinschaft im Steuerrecht?
31. Mai 2010
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Frage vom 31. Mai 2010 | 12:36
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 14x hilfreich)
eheähnliche Gemeinschaft im Steuerrecht?
Haben Sie sich versteuert?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 31. Mai 2010 | 16:05
Von
Status: Schüler (397 Beiträge, 119x hilfreich)
An der Steuerklasse könnt ihr nichts ändern.
Hat ein Partner geringes Einkommen, könnt ihr § 33a EStG
anwenden.
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#3
Antwort vom 1. Juni 2010 | 08:42
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 14x hilfreich)
Schade, aber vielen Dank für die schnellen Antworten.
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