Eigenheimzulage - Trennung - Anteil des anderen erworben

9. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
problemchen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 41x hilfreich)
Eigenheimzulage - Trennung - Anteil des anderen erworben

erst mal hoffe ich ich bin hier im richtigen forum.
mein problem/unsicherheit ist die, es kam post vom finanzamt, wegen unserer/meiner eigenheimzulage. ich habe mich getrennt und bin mitlerweile geschieden. nun will der herr dort wissen wem das haus gehört zu welchen anteil, damit die eigenheimzulage weiter gewärt bleiben kann. wenn mein mann oder ich während der trennungszeit den anteil des anderen "dazuerworben" hat kann diese so weiterlaufen stand dort!
nun ist die sache aber die das es noch nie getrennte anteile gab, ich bin alleiniger eigentümer, und stand von anfang an alleine im grundbuch!
wird es da probleme geben?!
oder wird es ausreichen, wenn ich einen grundbuchauszug beim finazamt einreiche als "beweis"?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
problemchen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 41x hilfreich)

das problem an der sache ist ja das wir die eigenheimzulage vorfinazieren lassen haben! und nun möchte das FA in 3 tagen eine stellungnahme haben, ich habe wie leider so oft "die zeit verbummelt"
ich wäre sehr dankbar für eine antwort!

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn Du ohnehin alleiniger Eigentümer bist, dann dürfte es kein Problem geben.

Eine Ausnahme bildet der Fall, dass Du bereits früher für ein anderes Objekt Eigenheimzulage, §10e oder § 7b Förderung erhalten hast.

Die Einreichung einer Kopie des Grundbuchauszuges sollte als Nachweis reichen.

Aber eigentlich sollte das dem Finanzamt aus dem Antrag auf Eigenheimzulage ohnehin bekannt sein, da dort die Eigentumsanteile bereits angegeben werden müssen. Oder habt Ihr damals nicht angegeben, dass Dir das Haus zu 100% gehört?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
problemchen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 41x hilfreich)

vielen dank für deine antwort hh!

ich denke schon das wir es auch bei der antragstellung so angegeben haben, denn da mussten wir es ja sicher auch nachweisen irgendwie.. es ist halt alles schon 6 jahre her. und bis vor kurzem haben wir uns keine großen gedanken darüber gemacht, weil wir uns seit der trennung immer einig waren und es keine großen diskussionen gab.
das haus gehört mir und er bewohnt es, weil er auch die abträge zahlt. ich alleine könnte es nicht halten und so soll es auch laufen bis die lage auf dem immobilienmarkt besser wird*hoffnung hab ich noch* und dann können wir immernoch über einen verkauf nachdenken.

brauche ich mir also keine großen sorgen machen, woher wir den rest der vorfinazzierten zulage nehmen?!

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
das haus gehört mir und er bewohnt es


Du hast nur dann Anpruch auf die Eigenheimzulage, wenn Du auch selbst darin wohnst. Davon war ich bei meiner ersten Antwort ausgegangen.

Alternativ hast Du Anspruch auf Eigenheimzulage, wenn Du es Deinem Ehemann zur unentgeltlichen Nutzung überlässt. Da er jedoch die Darlehensraten bezahlt, handelt es sich nicht um eine unentgeltliche Nutzung.

Der Anspruch auf Eigenheimzulage entfällt für Dich mit dem Ende des Jahres, in dem Du ausgezogen bist.

Die Einreichung des Grundbuchauszuges ist daher überflüssig. Der Finanzbeamte wollte mit seiner Rückfrage nur sicherstellen, dass das Haus nicht doch an Deinen Mann übertragen wurde, bevor er Dir die Eigenheimzulage streicht.


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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
problemchen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 41x hilfreich)

quote:
Alternativ hast Du Anspruch auf Eigenheimzulage, wenn Du es Deinem Ehemann zur unentgeltlichen Nutzung überlässt. Da er jedoch die Darlehensraten bezahlt, handelt es sich nicht um eine unentgeltliche Nutzung.

aber wir beide sind dahrlensnehmer. er zahlt ja nicht an/für mich die raten sondern ganz normal. und extra geld nehme ich nicht von ihm... also ist es doch unendgeldlich!?
mein scheidungsanwalt hat mich extra deswegen gefragt, und ich sagte ihm, es gehört mir aber mein mann/ex kann es nutzen. und mein anwalt sagte dann sei es ok so......
nun bin ich echt verwirrt!

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
problemchen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 41x hilfreich)

ich könnte ja auch einfach beim FA angeben, das sich an den eigentumsverhältnissen nichts geändert hat und das ich meinem ex- mann das haus zu alleinigen unendgeldlichen nutzung überlassenn habe.
dann müsste ja alles beim alten bleiben.

ich habe in einem anderen forum interesantes gefungen, hier mal ein paar auszüge:

quote:
--Angenommen beide Parteien sind zu je 50% für die Kreditraten verpflichtet ( 1/2 Eigentum). Wenn derjenige, der auszieht, zu 1/2 Miteigentümer des Hauses ist und nichts dafür verlangt, dass der andere 1/2Miteigentümer das gesamte Haus nutzt - dann überlässt ersterer 1/2 Haus unentgeltlich...
Muss er dann natürlich auch gegenüber dem FA so angeben, um die Eigenheimzulage weiter zu bekommen.
--Meines Wissens ist es für die Eigenheimzulage völlig unerheblich, ob das Objekt finanziert/belastet ist oder nicht bzw. wer die Kreditraten zahlt. Wichtig ist lediglich, dass der Miteigentümer, der selbst NICHT in dem Objekt wohnt dieses unentgeltlich, sprich ohne MIETE zu verlangen, dem anderen Miteigentümer zur Nutzung überlässt.


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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
problemchen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 41x hilfreich)


etwa so müsste es doch machbar sein?!


an den Eigentumsverhältnissen hat sich nichts geändert, ich habe meinem (Ex-) Mann das Haus zur alleinigen unentgeldlichen Nutzung überlassen. Da unsere 2 gemeinsamen Kinder ihn oft dort besuchen und so weiterhin in bekannter und gewohnter Umgebung sind, auch in Nachbarschaft mit Oma und Opa, ist das für uns eine gute Lösung.
Somit bleibt unser Anspruch auf Eigenheimzulage weiterhin bestehen.

Mit freundlichem Gruß



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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
ich könnte ja auch einfach beim FA angeben, das sich an den eigentumsverhältnissen nichts geändert hat und das ich meinem ex- mann das haus zu alleinigen unendgeldlichen nutzung überlassenn habe.
dann müsste ja alles beim alten bleiben.


Das wäre dann aber Steuerhinterziehung, da in Wahrheit keine untentgeltliche Nutzung durch Deinen Ehemann vorliegt.

quote:
Meines Wissens ist es für die Eigenheimzulage völlig unerheblich, ob das Objekt finanziert/belastet ist oder nicht bzw. wer die Kreditraten zahlt. Wichtig ist lediglich, dass der Miteigentümer, der selbst NICHT in dem Objekt wohnt dieses unentgeltlich, sprich ohne MIETE zu verlangen, dem anderen Miteigentümer zur Nutzung überlässt.


Die Aussage ist falsch. Die Übernahme der Darlehensraten für ein Haus, das einem gar nicht gehört stellt quasi eine Mietzahlung dar und ist daher keine unentgeltliche Überlassung.

Ich würde hier sogar behaupten, dass ein mündlicher Mietvertrag im juristischen Sinne bereits existiert und Dein Mann daher alle mietrechtlichen Schutzvorschriften bereits geltend machen kann, solltest Du z.B. gegen sein Einverständnis seinen Auszug fordern.

Konkret wäre hier zu prüfen, ob nicht durch den Abschluss eines Mietvertrages mit Deinem Mann und einer Mietzahlung in Höhe der Darlehensrate anstelle der Eigenheimzulage Verluste aus Vermietung und Verpachtung entstehen, die wiederum zu einer Steuerersparnis bei Dir führen.



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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
problemchen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 41x hilfreich)

aber auch wenn das grundstück mir gehört, wurde das haus ja in der ehe gebaut und ist somit eigentum von beiden ehepartnern. desweiteren sind wir beide kreditnehmer und weil ich "kein" wirkliches einkommen habe ist es nur logisch das er die raten bedient. so war es in der ehe und so bleibt es auch bestehen.




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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
aber auch wenn das grundstück mir gehört, wurde das haus ja in der ehe gebaut und ist somit eigentum von beiden ehepartnern.


Da irrst Du Dich. Das Haus gehört grundsätzlich demjenigen Ehegatten, dem auch das Grundstück gehört.

quote:
desweiteren sind wir beide kreditnehmer


Das ändert aber nichts an den Eigentumsverhältnissen für das Haus.

quote:
weil ich "kein" wirkliches einkommen habe ist es nur logisch das er die raten bedient.


Auch das ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen für das Haus.

Dadurch, dass das Haus Dir alleine gehört, hat Dein Ehegatte im Fall einer Trennung einen Anspruch auf einen hohen Zugewinnausgleich. Es entstehen ihm daher keine echten Nachteile dadurch, dass er nicht Eigentümer des Hauses ist, bzw. dass er die Ratenzahlungen übernommen hat.

Für die Frage, ob hier ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht, spielt das aber alles keine Rolle. Dafür zählen alleine die Eigentumsverhältnisse laut Grundbuch.

Das von mir vorgeschlagene Mietverhältnis mit Deinem Mann macht nur Sinn, wenn Du jetzt nennenswert Steuern zahlst. Wenn Du keine oder nur geringe Steuern zahlst, dann macht das keinen Sinn. Käme für Dich die Möglichkeit in Betracht, das Haus ganz oder teilweise an Deinen Mann zu übertragen?

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sunset100
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo hh und problemchen,

habe das Gefühl, dass hier aneinander vorbei geredet wurde, da problemchen vom EX-Mann spricht, aber das spielt ja wohl aufgrund der Sachlage ohnehin keine Rolle mehr, oder?

Viele Grüße
sundet100

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