einer recht unwissenden - auch wenns mir peinlich ist, vielleicht könnt Ihr mir helfen.
1. Stimmt es, daß man Steuern zurückbekommt, wenn man privat krankenversichert ist?
2. Wenn ja, wie lange kann man rückwirkend Steuererklärungen einreichen? (Mein Mann ist schon 26 und hat noch nie eine eingereicht, obwohl er seit 96 berufstätig ist - ich wollte das jetzt mal so weit wie möglich korrigieren)
Vielen Dank im voraus!
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"Viele Grüße!
Miriam"
ein paar Fragen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
zu 1.: Ob man privat oder gesetzlich krankenversichert ist, ist für eine mögliche Steuererstattung egal. Wenn Dein Mann privat verischert ist, dann liegt er mit seinem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Die Versorungspauschale ist dann genauso hoch, wie die maximalen Beträge, die er von der Steuer absetzen kann. Durch die private Krankenversicherung ist daher keine Steuerersparnis zu erwarten.
zu 2.: Wenn man davon ausgeht, dass Dein Mann nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, dann kann er nur noch eine Erklärung für die Zeiten ab 2002 abgeben. In dem Fall muss die Steuererklärung innerhalb von 2 Jahren gemacht werden.
Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, wenn Du auch arbeitest und ihr die Steuerklassenkombination III/V habt. In dem Fall kann es sogar passieren, dass eine Steuernachzahlung fällig ist.
Es gibt aber viele Möglichkeiten, warum man über die Steuererklärung eine Steuererstattung bekommt. Hier nur zwei wesentliche Beispiele:
- Der Weg zur Arbeit ist weiter als 13km
- Er zahlt Kirchensteuer
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