einmalige Aktion...?

16. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Adam29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
einmalige Aktion...?

Hallo!

Folgendes. Wenn ich kein Selbstständiger bin und somit kein Gewerbe angemeldet habe. Wie ist es dann, wenn ich zwei meiner domains für 5000€ an einem gewerblichen verkaufe.

Der Käufer kann ja keine Mwst.abführen, da ich ja auch keine verlange.
1. Muß ich dann beim Finanzamt irgendwas angeben geschweige denn abführen? (Ist ja nur eine einmalige Aktion)

2. Der Käufer kann die 5000€ aber doch als Verlust für sein Gewerbe geltend machen, richtig?

Ich hoffe, dass mir hier ein Selbstständiger oder jemand anderes helfen kann. Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Du musst den guten Preis natürlich bei der Einkommenssteuererklärung als Einkommen mit angeben - wenn der Käufer eine Betriebsprüfung bekommen sollte, dann könnte der Prüfer nachforschen, ob die Ausgaben des Käufers auch beim Verkäufer angegeben wurden.

Gruß
MCNeubert

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