hallo liebe steuerzahler,
2 geschwister sind zusammen eigentümer einer etw.
der eine bewohnt die wohnung, der andere überlässt ihm seinen anteil entweder kostenfrei oder gegen eine geringe miete.
1. muss in diesem fall die obige erklärung erstellt werden?
2. wie und ggf. wo werden die die ausgaben nach § 35a (handwerkerleistungen, haushaltsnahe dienstleistungen) geltend gemacht?
die eingeschränkte absetzbarkeit der übrigen kosten beim "vermieter" ist bekannt.
danke und noch einen schönen sonntag
erklärung zur gesonderten und einheitlichen feststellung
21. Mai 2017
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Frage vom 21. Mai 2017 | 11:00
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
erklärung zur gesonderten und einheitlichen feststellung
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#1
Antwort vom 21. Mai 2017 | 14:16
Von
Status: Junior-Partner (5263 Beiträge, 1250x hilfreich)
Bei einer kostenlosen Überlassung nicht, da ja keine Einkünfte erzielt werden.
Bei einer geringen Miete (<66% der ortsüblichen) sind die Werbungskosten nur anteilig abziehbar.
Die Steuerermäßigung wäre in der Steuererklärung des Bewohners anzugeben.
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