falsche Angaben in Steuererklärung

7. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Apostel13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
falsche Angaben in Steuererklärung

Hi,

ich habe gegen meinen Steuerbescheid (EK-St) Widerspruch eingelegt, da mir das Finanzamt die Umzugskosten nicht als Werbungskosten anerkennen wollte trotz beruflich bedingtem Umzug.

Nun kam ein Schreiben vom Amt, mit der Aufforderung meine Tätigkeit im einzelnen zu beschreiben da das Amt davon Ableiten möchte, ob der Umzug beruflich zwingend notwendig war.
Meines Erachtens ist das doch irrelevant, da der Umzug anerkannt werden muss, sobald eine Dienstwohnung bezogen oder geräumt wurde und dies auf Veranlassung des AG´s geschieht. Richtig?

Aber nun zum eigentlichen Punkt:
Der gute Mann vom Amt forderte auch eine Aufstellung über die von mir angegebenen Umzugskosten.
Als ich ihm nun diese Aufstellung anfertigen wollte, ist mir aufgefallen, dass ich die Kosten falsch berechnet habe, bzw mein Steuerprogramm falsch bedient habe was dann zu zu hohen Kosten geführt hat.

Wie komme ich aus dieser Nummer nun wieder raus? Natürlich sind die Kosten zu hoch von mir angesetzt worden, ich müsste nun also gut 35% weniger ausweisen.

Gibt es eine Mögichkeit das straffrei über die Bühne zu bringen? Wenn nein, was erwartet mich da für ein Strafmaß?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Nun kam ein Schreiben vom Amt, mit der Aufforderung meine Tätigkeit im einzelnen zu beschreiben
Was für eine Tätigkeit denn, wie und wo du arbeitest? Hast du dort neu angefangen?

quote:
Meines Erachtens ist das doch irrelevant, da der Umzug anerkannt werden muss, sobald eine Dienstwohnung bezogen oder geräumt wurde und dies auf Veranlassung des AG´s geschieht. Richtig?
Dienstwohnung räumen (wegen Kündigung) dürfte OK sein, eine Dienstwohnung beziehen aber nicht in jedem Fall. Da kommt es dann darauf an, inwieweit sich dadurch der Weg zum Arbeitsplatz reduziert hat.
Oder hat der Arbeitgeber den Bezug der Dienstwohnung vorgeschrieben?

quote:
Wie komme ich aus dieser Nummer nun wieder raus? Natürlich sind die Kosten zu hoch von mir angesetzt worden, ich müsste nun also gut 35% weniger ausweisen.
Das ist überhaupt kein Problem, du reichst jetzt einfach eine korrekte Aufstellung ein, das reicht, Strafe gibt es da keine.
Du hast dich natürlich etwas verdächtig gemacht und der Sachbearbeiter wird nun vermutlich genauer hinschauen, aber solange alles der Wahrheit entspricht, kann dir nichts passieren. Eine Erklärung, warum die erste Angabe zu hoch war, könnte ihn vielleicht noch etwas milde stimmen.

MfG Stefan

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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ne Strafe gibt es keine, du kannst ja den Fehler der Software beweisen :-)) Und wenn nicht, auch egal. Solange DU den Fehler findest.

Ziehst du "zur" Arbeit kannst du das absetzen. Es ist nicht irrelevant genau zu Erklären wie das zusammenhängt.

Auch und was immer hilft: Da arbeiten "MENSCHEN" die eigentlich ganz nett sind. Ich habe bisher einfach angerufen, da klärt sich vieles sehr schnell - wenn man auch nett ist.



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