falsche Steuerklasse (6 statt 1)

3. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
mahagoni
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
falsche Steuerklasse (6 statt 1)

Hallo Forum, ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage und vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Im Februar habe ich meine Arbeit gewechselt (bzw. hatte ich im Februar kurz zwei jobs, da wäre Steuerklasse 6 zu erwarten gewesen, dem war aber nicht so, ich hatte im Februar bei beiden Steuerklasse 1).
Seit März arbeite ich nur noch bei der neuen Stelle, allerdings habe ich im März und April Steuerklasse 6. Mit dem Finanzamt habe ich schon mehrmals telefoniert. Dort bin ich wohl Steuerklasse 1 und mein alter Arbeitgeber hat mich auch korrekt abgemeldet, der Fehler muss also beim Steuerberater der neuen Firma liegen.
Mit dem Steuerberater habe ich natürlich auch schon telefoniert, der meint hingegen, dass er meine Steuerklasse nicht ändern kann, der Fehler beim Finanzamt liegen muss, mich mein alter Arbeitgeber vielleicht nicht korrekt abgemeldet hat.
Beide Seiten meinen also nichts tun zu können und der Fehler liegt jeweils beim anderen. Was kann ich denn jetzt machen, wer ist dafür denn verantwortlich? Ich verdiene so natürlich viel weniger und möchte das nicht einfach hinnehmen. Allerdings weiß ich auch nicht, was ich machen kann und wer eigentlich dafür zuständig ist, diesen Fehler zu beheben.
Ich hoffe auf Antwort
Lg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5843 Beiträge, 2583x hilfreich)

Zitat (von mahagoni):
ch verdiene so natürlich viel weniger


Nö, du verdienst exakt gleich viel in Steuerklasse 1 wie in Steuerklasse 6.
Du zahlst auch exakt gleich viele Steuern.
Nur die Vorauszahlung ist in Steuerklasse 6 natürlich wesentlich höher.

Zitat (von mahagoni):
dem war aber nicht so, ich hatte im Februar bei beiden Steuerklasse 1


Das kann eigentlich nicht sein, Steuerklasse 1 geht nur bei einem Job, der Zweite müsste dann immer Steuerklasse 6 sein.

Zitat (von mahagoni):
wer eigentlich dafür zuständig ist, diesen Fehler zu beheben.


Dein Arbeitgeber. Der muss dich als Steuerklasse 1 melden und auch entsprechend abrechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mahagoni
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Nö, du verdienst exakt gleich viel in Steuerklasse 1 wie in Steuerklasse 6.

Ich hatte im Februar bei Steuerklasse 1 um 300,- mehr verdient als jetzt im März und April bei Steuerklasse 6.
Zitat (von hiphappy):
Nur die Vorauszahlung ist in Steuerklasse 6 natürlich wesentlich höher.

Das verstehe ich leider nicht. Welche Vorauszahlung? Kenne mich mit diesen Sachen leider gar nicht aus, bin noch nicht so lange in Deutschland.
Zitat (von hiphappy):
Das kann eigentlich nicht sein, Steuerklasse 1 geht nur bei einem Job, der Zweite müsste dann immer Steuerklasse 6 sein.

hat mich auch gewundert, steht aber auf beiden Lohnzettel Steuerklasse 1 und wie gesagt auch Gehalt war deutlich mehr
Zitat (von hiphappy):
Dein Arbeitgeber. Der muss dich als Steuerklasse 1 melden und auch entsprechend abrechnen.

Der Steuerberater von meinem Arbeitgeber meint, dass ich evtl. nicht richtig abgemeldet wurde bei der vorigenStelle oder etwas anderes nicht stimmt und ich das mit dem Finanzamt klären muss, er da nichts machen kann. Gefühlsmäßig würde ich sagen, es wäre seine Aufgabe das zu klären und mich richtig einzustufen. Aber da kann ich natürlich auch falsch liegen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49443 Beiträge, 17380x hilfreich)

Zitat:
Der Steuerberater von meinem Arbeitgeber meint, dass ich evtl. nicht richtig abgemeldet wurde bei der vorigenStelle oder etwas anderes nicht stimmt und ich das mit dem Finanzamt klären muss, er da nichts machen kann.


Der Steuerberater muss den neuen AG ausdrücklich als Hauptarbeitgeber in ElStAM anmelden, denn das Finanzamt sagt

Zitat:
und mein alter Arbeitgeber hat mich auch korrekt abgemeldet,


was zeigt, dass der Fehler beim Steuerberater liegt.

Zitat:
Das verstehe ich leider nicht. Welche Vorauszahlung? Kenne mich mit diesen Sachen leider gar nicht aus, bin noch nicht so lange in Deutschland.


Die Lohnsteuer ist eine Steuervorauszahlung. Abgerechnet wird über die Einkommensteuererklärung. Zuviel gezahlte Steuern werden dann erstattet. Die jeweils 300€ sind also nicht verloren.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mahagoni
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke euch für die Antworten! Was meint ihr denn, soll/kann ich denn jetzt tun?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49443 Beiträge, 17380x hilfreich)

1. Den Steuerberater bitten, eine erneute Anmeldung als Hauptarbeitgeber in ElStAM vorzunehmen. Sollte das nicht gehen, so möge der Steuerberater das bitte nachweisen
2. Falls der Steuerberater das nachweisen können, an den alten AG herantreten und ihn bitten, Dich ordnungsgemäß in ElStAM abzumelden. Sollte das erfolgt sein, auch diesen AG um einen Nachweis bitten
3. Mit den Bestätigungen zum Finanzamt gehen und um erneute Prüfung bitten

Ansonsten vielleicht im Spezialforum für dieses Thema nachfragen:
https://forum.elster.de/anwenderforum/forumdisplay.php?42-ELStAM-(Die-elektronische-Lohnsteuerkarte)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mahagoni
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank, so werde ich es machen!

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