freiberufliche Tätigkeit + Niedriglohnbereich

17. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Balakov
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
freiberufliche Tätigkeit + Niedriglohnbereich

Guten Abend,

Herr Koch arbeitet seit Anfang des Jahres freiberuflich als Dozent. Das war auch bisher sein einziges Einkommen was er erzielt hat. Monatliches Durchschnittseinkommen 400 Euro bis wahrscheinlich Jahresende.

Jetzt im Mai kommt eine Beschäftigung im Niedriglohnbereich hinzu, für ca. 6 Monate, wo er ca 350 Euro verdienen wird.

Was muss er steuerlich beachten???

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17379x hilfreich)

Steuern fallen nicht an, da Herr Koch mit einem Jahreseinkommen von 6.900€ unter dem Grundfreibetrag von 7.664€ bleibt, es sei denn, er ist verheiratet und seine Frau hat auch eigenes Einkommen.

Eine freiberufliche Tätigkeit für 400€ im Monat ist übrigens nicht zu verwechseln mit einem 400€-Job. Die Regelungen für den 400€-Job gelten für Herrn Koch nicht.

Herr Koch sollte seine Einnahmen dem Finanzamt melden, entweder formlos oder durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Wovon lebt Herr Koch? Bezieht er noch Sozialleistungen?

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#2
 Von 
Balakov
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Herr Koch ist Student und lebt bei seinen Eltern.

Er bezieht demnach auch keine staatlichen Leistungen.

Wie sieht das genau mit der Anmeldung beim Finanzamt aus? Muss ich die freiberufliche Tätigkeit jetzt schon anmelden, oder am Jahresende?

Vielen Dank Tao!

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#3
 Von 
guest-12301.04.2010 20:35:07
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Und was ist der Unterschied zwischen den freiberuflichen 400 Euro und dem Minijob????

DANKE!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17379x hilfreich)

Bei einem Minijob werden Steuern und Sozialversicherungen pauschal durch den Arbeitgeber getragen und abgeführt. Die Einnahmen sind daher für den Arbeitnehmer steuerfrei.

Bei einer freiberuflichen Tätigkeit für 400€ gilt das nicht. Daher sind diese Einnahmen in vollem Umfang steuerpflichtig. Aber erst, wenn alle steuerpflichtigen Einnahmen zusammen den Betrag von 7.664€ im Jahr überschreiten, dann müssen auch tatsächlich Steuern gezahlt werden.

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#5
 Von 
guest-12301.04.2010 20:35:07
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn ich freie Mitarbeiterin einer Zeitung bin - zählt dann das zu Nummer 1?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Balakov
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Herr Koch hat 5.000,- Euro als Dozent, die er freiberuflich ausübt, im kompletten Jahr 2006 eingenommen. Er lebt noch bei den Eltern und hat sonst keine Einkünfte.

Wie sieht es mit der Belastung durch die Sozialversicherung aus?

Gruß
Bala

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