Hallo,
ich habe über ein Onlineportal meine Steuererklärungen für die Jahre 2010-2012 abgegeben. In der Zeit war ich Student. Die Ausgaben für das Erststudium sollen als Werbungskosten geltend gemacht werden (Stichwort: Verlustvortrag).
Nun hat das Finanzamt geschrieben, dass diese Kosten als Sonderausgaben zählen würden.
Dagegen soll man laut Internet - wie ich jetzt lese - innerhalb von einem Monat Einspruch erheben. Dieser Zeitraum ist Anfang April verstrichen. Kann ich nun auch noch einen Einspruch erheben oder hab ich es nun verbockt?
freiwillige Steuererklärung als Student - Einspruch vergessen
11. Mai 2017
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Frage vom 11. Mai 2017 | 18:53
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 32x hilfreich)
freiwillige Steuererklärung als Student - Einspruch vergessen
#1
Antwort vom 11. Mai 2017 | 19:04
Von
Status: Unbeschreiblich (34342 Beiträge, 17771x hilfreich)
Und da steht nicht zufällig Folgendes drin: Sollte aufgrund einer diesbezüglichen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesfinanzhofs diese Steuerfestsetzung aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist daher insoweit nicht erforderlich.
#2
Antwort vom 11. Mai 2017 | 19:07
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 32x hilfreich)
Zitat :Und da steht nicht zufällig Folgendes drin: Sollte aufgrund einer diesbezüglichen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesfinanzhofs diese Steuerfestsetzung aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist daher insoweit nicht erforderlich.
Danke! Ich hab den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr gesehen. Der Passus steht drin!
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