gemeinnütziger Kindergarten

7. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lambion
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 35x hilfreich)
gemeinnütziger Kindergarten

Hi!

Der Kindergarten unserer Kinder ist Teil eines gemeinnützigen Vereins. Die Gebühren des Kindergartens bestreiten sich zu ungefähr gleichen Teilen aus den Mitgliedsbeiträgen des Vereins und den Kinderbetreuungskosten.

Folgende Fragen:
1.) Inwieweit sind die Mitgliedsbeiträge als Spenden o.a. absetzbar?
2.) Im Moment gibt es Diskussionen, ob die Gebührenaufteilung in Mitgleidsbeiträgen und Betreuungskosten zu gleichen Teilen sinnvoll ist. Ist es überhaupt rechtlich, die Gebühren des Kindergartens quasi vollständig als Mitgleidsbeiträge zu deklarieren? Und macht das überhaupt Sinn?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lambion
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 35x hilfreich)

Weiss irgendjemand etwas zu diesem Thema?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48383 Beiträge, 17071x hilfreich)

Die Mitgliedsbeiträge sind nach meiner Kenntnis nicht als Spenden absetzbar.

Sie können jedoch als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden.

Mitgliedsbeiträge müssen auch dann gezahlt werden, wenn man gar kein Kind im Kindergarten hat. Für die Betreuungskosten gilt das nicht. Andere Unterschiede sehe ich ad hoc nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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