gemeinsame Veranlagung???

12. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
lampe1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
gemeinsame Veranlagung???

Hallo, bin frisch verheiratet und hätte gern gewußt, ob wir unsere Steuerklassen ändern lassen sollten? Im Moment schaut es so aus:
ich verdiene ca. 1800,- netto plus Kindergeld 307 Euro. Mein Partner 950 Euro und ist unterhaltspflichtig mit 211 Euro im Monat. Außerdem ist er während der Wintermonate (Jan-Feb.) arbeitslos, da er als Handwerker beschäftigt ist. Im Moment haben wir beide die Steuerklasse II.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50193 Beiträge, 17575x hilfreich)

Für die Beurteilung ist das Bruttogehalt maßgebend. Aufgrund Eures Nettogehaltes schätze ich das jetzt mal.

Danach dürftest Du etwa 3.100€ verdienen und Dein Partner etwa 1250€. Dabei bin ich davon ausgegangen, dass Dein Partner die 211€ Unterhalt von den 950€ Nettogehalt zahlt. Wenn er ein tatsächliches Nettogehalt von 1161€ hat, dann dürfte sein Brutto bei etwa bei 1650€ liegen. Die folgenden Berechnungen führe ich allerdings auf der Basis von 1250€ Brutto im Monat durch.

Für Euch kommt prinziell die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV in Frage.

Zur Zeit bezahlst Ihr in den Steuerklassen II ca. 580€ bzw. 39€. Die Steuerklasse II hätte Euch aber auch dann nicht mehr zugestanden, wenn Ihr nicht geheiratet hättet.

Mit den Steuerklassen III/V musst Du 305€ Steuern zahlen und Dein Partner 286€, insgesamt also 591€.

Mit den Steuerklassen IV/IV musst Du 618€ Steuern zahlen und Dein Partner 61€, insgesamt also 679€.

Dazu kommen jeweils noch SoliZuschlag und ggfls. Kirchensteuer.

Die Steuerklassenkombination III/V ist für Euch also günstiger. In dem Fall kann aber bei der Steuererklärung eine Nachzahlung auftreten. Dazu muss man wissen, dass es für die Gesamthöhe der Steuer nicht entscheidend ist, welche Steuerklasse man gewählt hat. Die Lohnsteuerabzüge sind nur Vorauszahlungen. Zuviel oder zu wenig gezahlte Steuern werden über die Steuererklärung ausgeglichen.

Trotz der monatlich höheren Lohnsteuer würde ich dennoch über die Steuerklassen IV/IV nachdenken.

Das Arbeitslosengeld wird ebenfalls über die Steuerklassen errechnet. Dein Partner bekommt in Steuerklasse IV ein höheres Arbeitslosengeld als in Steuerklasse V. Dieses wird im Rahmen der Steuererklärung jedoch nicht wieder abgezogen.

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