Ein Paar hat sich in 2011 getrennt, aber noch nicht geschieden. Es soll für 2011 noch gemeinsam veranlagt werden. Er Stkl. 3, sie klasse 5.
wie wird mit Trennungsunterhalt verfahren, den er an sie gezahlt hat. Er kann es absetzen, bei ihr zählt es als Einkommen? Oder wird das im Trennungsjahr noch nicht berücksichtigt wegen der gemeinsamen Erklärung?
Danke!
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gemeinsame Veranlagung im Trennungsjahr? Was ist mit Trennungsunterhalt?
23. Juli 2012
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Frage vom 23. Juli 2012 | 16:47
Von
Status: Lehrling (1692 Beiträge, 292x hilfreich)
gemeinsame Veranlagung im Trennungsjahr? Was ist mit Trennungsunterhalt?
#1
Antwort vom 23. Juli 2012 | 22:19
Von
Status: Unbeschreiblich (50216 Beiträge, 17581x hilfreich)
Bei einer gemeinsamen Veranlagung wird der Unterhalt nicht berücksichtigt. Das wäre übrigens sowieso ein Nullsummenspiel.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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