gemeinsame Veranlagung/Aufteilung Bescheid
Beide Steuerklasse IV.
Ehepartner 1 hat 40000€ Einkommen
Ehepartner 2 hat 20000€ Einkommen
Ehepartner 2 macht alleine die Steuererklärung, hat zu versteuernde Gewerbeeinkünfte,
lässt sich hohen Freibetrag, ohne Wissens des Ehepartners 1, auf die Steuerkarte eintragen.
Nach Steuererklärung und Auszahlungsbescheid vom Finanzamt wurde
Ehepartner 1 benachteiligt, da Ehepartner 2 die Steuer im voraus ausbezahlt wurde.
D.h. Ehepartner 2 teilt die Auszahlung nochmals durch 2, obwohl er die Steuer schon über das Gehalt ausbezahlt bekommen hat.
Lt. Steuerrechner im Internet findet Ehepartner 1 herauss, dass die Auszahlung vom Finanzamt hätte höher ausfallen müssen, und muss praktisch für das Gewerbe mitbezahlen, ohne dass er zum Schluß Geld heraus bekommt.
Rein rechtlich ist doch der Bescheid durch beide Ehegatten zu teilen,oder? Wie kann man rechtlich vorgehen?
Natürlich hat Ehegatte 1 unterschrieben, aber null Ahnung von Steuern gehabt und auf den Ehegatten 2 vertraut.
Aber mit den Jahren wird man schlauer, da sieht man es als Betrug an, kann man dagegen vorgehen?
--------------------------------------------------------------------------------
-- Editiert am 14.05.2009 15:49
gemeinsame Veranlagung/Aufteilung Bescheid
14. Mai 2009
Thema abonnieren
Frage vom 14. Mai 2009 | 14:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
gemeinsame Veranlagung/Aufteilung Bescheid
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Mai 2009 | 17:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47650 Beiträge, 16842x hilfreich)
Das hört sich jetzt etwas wirr an.
Wurde denn nun eine gemeinsame Veranlagung durchgeführt oder hat Ehegatte 2 eine getrennte veranlagung beantragt, d.h. die Steuererklärung alleine abgegeben?
quote:
Rein rechtlich ist doch der Bescheid durch beide Ehegatten zu teilen,oder?
Die Aufteilung der Steuererstattung je zur Hälfte auf beide Ehegatten ist unwahrscheinlich. Die Aufteilung der Ansprüche ist deutlich komplizierter.
Und jetzt?
Schon
268.277
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten