Hallo
folgender Sachverhalt kommt auf uns als Familie zu:
Meine Frau und Tochter ziehen diesen Sommer nach Schweden mit dem Ziel unserer Tochter einen schwedischen Schulbesuch zu ermöglichen.
Meine Frau ist Schwedin und hat auch noch ihre Eltern in Schweden.
Es ist nicht das Ziel eine Trennung im Sinne Beendigung der Ehe zu erreichen, sondern das Hauptziel ist unserer Tochter den Schulbesuch zu ermöglichen.
Folgende grundsätzliche (erste) Fragen dazu:
- Kann ich als weiterhin in Deutschland Einkommenssteuerpflichtiger den Ehe-Status (St.Klasse 3) ggü. dem Finanzamt behalten?
- Wie sieht es mit dem Kinderfreibetrag aus, bleibt der bestehen?
- Kann man in diesem Zusammenhang dann auch Familienbesuche steuerrechtlich geltend machen?
Es gibt im Zusammen mit der Steuer sicherlich noch viele weitere Fragestellungen, die ich noch gar nicht im Bewusstsein habe. Bin für weitere Hinweis auch sehr dankbar
MfG
Walter
getrennt lebende Familie
26. Juni 2022
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Frage vom 26. Juni 2022 | 10:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
getrennt lebende Familie
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#1
Antwort vom 27. Juni 2022 | 14:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
1. Wenn man Ihnen glaubt, dass es nicht um "dauerndes Getrenntleben" geht - ja, aber in Abhängigkeit von den Einkünften Ihrer Frau: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/steuerklassen-232-ehe-lebenspartner-lebt-im-eu-ausland_idesk_PI42323_HI4734069.html
2. Ja, da das Kind ja in der EU verbleibt.
3. Nein.
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