getrennt lebende Familie

26. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
WalterF
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
getrennt lebende Familie

Hallo

folgender Sachverhalt kommt auf uns als Familie zu:

Meine Frau und Tochter ziehen diesen Sommer nach Schweden mit dem Ziel unserer Tochter einen schwedischen Schulbesuch zu ermöglichen.
Meine Frau ist Schwedin und hat auch noch ihre Eltern in Schweden.
Es ist nicht das Ziel eine Trennung im Sinne Beendigung der Ehe zu erreichen, sondern das Hauptziel ist unserer Tochter den Schulbesuch zu ermöglichen.

Folgende grundsätzliche (erste) Fragen dazu:
- Kann ich als weiterhin in Deutschland Einkommenssteuerpflichtiger den Ehe-Status (St.Klasse 3) ggü. dem Finanzamt behalten?
- Wie sieht es mit dem Kinderfreibetrag aus, bleibt der bestehen?
- Kann man in diesem Zusammenhang dann auch Familienbesuche steuerrechtlich geltend machen?

Es gibt im Zusammen mit der Steuer sicherlich noch viele weitere Fragestellungen, die ich noch gar nicht im Bewusstsein habe. Bin für weitere Hinweis auch sehr dankbar

MfG
Walter

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.212 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen