hauskauf, zahlung aufwandsentschädigung

19. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
toxicbrain
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
hauskauf, zahlung aufwandsentschädigung

hallo zusammen,

es geht um folgendes: ich beabsichtige ein haus zu kaufen, dass ich aber erst in 5-7 monaten übernehmen kann (aufgrund persönlicher gründe des verkäufers). das warten für mich ist kein problem.

ich habe nun zwei möglichkeiten: entweder ich zahle die summe bei übernahme des hauses (nach der wartezeit) oder ich zahle die summe quasi sofort. dafür erhalte vom verkäufer für die zeit in der er noch im haus wohnt (diese 5-7 monate) monatlich einen betrag x als aufwandsentschädigung. nehmen wir mal an, der betrag x entspricht der höhe meiner monatlichen darlehensrückzahlung. also bezahlt der verkäufer für diese zeit meine raten. okay, ich kann dafür nicht darin wohnen.

variante 1 ist mir klar. wie sieht das bei variante 2 aus steuerlichen gesichtspunkten aus? ich habe durch die aufwandsentschädigung dann ein einkommen was zu versteuern ist oder. wie genau wirkt sich das aus? ist generell davon abzuraten? was sollte ich beachten? wäre für jeden hinweis dankbar.

vielen dank
txb

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Ich würde den Kaufpreis erst bezahlen, wenn der Verkäufer ausgezogen ist, denn was machst Du, wenn der Verkäufer sonst nicht wie geplant auszieht.

Wenn der Kaufpreis dennoch vorzeitig gezahlt werden soll, dann regelt man das am Besten durch eine angemessene Minderung des Kaufpreises mit Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten zum Zeitpunkt der geplanten Übergabe. Dann gibt es keine Probleme wegen Vermietung. Von einer vorzeitigen Zahlung des Kaufpreises würde ich jedoch abraten.

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#2
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)

Sowas ist eigentlich im Kaufvertrag geregelt.
Wenn du von Darlehnsraten sprichst, hängt da eine Bank mit drin. Wann gibt die denn den Betrag frei ?

Habt ihr ein Notaranderkonto vereinbart ? Das wäre am Besten. Der VK kann erst darüber verfügen wenn er ausgeszogen ist - aber sowas muss im Vertrag geregelt sein.

Gruß
Mic

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