hausverkauft im ausland-steuer nochmal hierzahlen?

15. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
mhsgermany
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)
hausverkauft im ausland-steuer nochmal hierzahlen?

hausverkauft im ausland-steuer nochmal hierzahlen?
Hallo,
meine Freunde haben ein Haus im heimatsland Irak verkauft,das der vater von seim grossvater geerbt hat.jetzt steht das problem dass das geld nach deutschland überwiesen werden.wissen Sie wie viel steuer man zahlen muss? das geld ist über 80 000 euro.
der vater arbeitet und keine von den 5 familien mitglieder bekommt sozialhilfe u.s.w.
eine der töchter bekommt bafög für ihr studium an der universität.alle fammilien mitglieder besitzten die irakische staatsangehörigkeit und haben einen aufenthaltserlaubnis.der vater hat ein niederlassungserlaubnis(unbefristet)-falls das eine rolle spielt.
das haus hat der vater vor 10 jahren geerbt und läuft unter seinem namen seitdem.
wissen sie wie das am bestens geregelt sein sollte?
vielen dank im vorraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
das haus hat der vater vor 10 jahren geerbt
Damit ist es steuerfrei aufgrund der Spekulationsfrist (10 Jahre); diese läuft bei den Erben weiter.

Falls das Geld an die Kinder weiterverschenkt werden soll, wäre das zwar anzeigepflichtig, aber aufgrund der hohen Freibeträge höchstwahrscheinlich auch steuerfrei (außer, es gab in den letzten Jahren schon nennenswerte Schenkungen).

Ob es Auswirkungen auf das BAföG der Tochter hat, wäre noch zu prüfen:
Soll die Tochter auch etwas von dem Geld bekommen?
Was soll überhaupt mit dem Geld geschehen, genauer, wird es zusätzliche Erträge für die Eltern daraus geben?

MfG Stefan

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#2
 Von 
mhsgermany81
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 146x hilfreich)

Hallo,
mit dem geld wollen die eltern ein haus kaufen bzw.aufbauen lassen,oder erstmal ein geschlossenes bausparkonto öffnen,sie müssen sich erstmal erkundigen.
also,die kinder werden nichts davon profetieren.ich habe es so verstanden,dass die alles ins neue haus investieren wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

dann sehe ich keine steuerpflicht (mal abgesehen von den Grunderwerbsteuern beim Kauf des neuen Hauses).

Die Auswirkungen auf das BAföG kann ich nicht beantworten, da eventuell die Eltern durch Anlegen des Geldes (Bausparvertrag) ein höheres Einkommen erzielen werden. Das die Tochter kein Geld bekommen soll, ist aber schon einmal gut, denn angerechnet wird nur eigenes Vermögen.
Ich bin aber auch nicht der Fachmann in BAföG-Sachen, vielleicht weiß da jemand anderes mehr.

MfG Stefan

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