hohe Steuerberaterkosten - Alternative zu Steuerberater?

18. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)
hohe Steuerberaterkosten - Alternative zu Steuerberater?

Hallo,

ich wollte mal schauen, ob mir hier von neutraler Stelle etwas weitergeholfen werden kann: Meine Frau hat vor 2,5 Jahren Anfang 2018 eine kleine Gesangsschule als Freiberufler aufgemacht (bisher ohne Mitarbeiter bzw. nur sehr sporadisch weiteren Freiberufler beschäftigt).

Sie hat eine Bekannte, die Steuerberaterin ist, letztendlich waren aber überwiegend andere Mitarbeiter in dem Steuerbüro für meine Frau zuständig, so daß da vermutlich nicht viel mit Freundschaftsbonus war bei den Beraterkosten.

Der Umsatz in 2018 lag bei ca. 25.000 Euro. Für Buchführung und GuV hat das Steuerbüro nun insgesamt ca. 1400 Euro berechnet. Das kommt uns arg hoch vor, andererseits hat meine Frau auch von ähnlichen Fällen in Ihrem Kollegenkreis gehört.

Muß man mit diesen Berater-Kosten bei dem vergleichsweise kleinen Umsatz leben oder lohnt es sich, einen anderen Steuerberater aufzusuchen?

Dazu kommt noch, daß vor allem für die Buchführung die meisten Kosten angefallen sind. Vermutlich hätte man das selbst durchführen können, da hier sowieso bereits ein erheblicher Teil an Vorarbeit nötig war, um es nicht in einem Chaos der Steuerkanzlei weiterzuleiten.

Momentane Idee wäre daher, die Buchführung selbst in die Hand zu nehmen und die GuV von einem Steuerberater weiterhin machen zu lassen, da es hier evtl. Lücken in unserem Steuerwissen gibt. Was ist von diverser Software für die Buchführung zu halten wie Lexware, etc.? Ein Mitarbeiter eines Lohnsteuerhilfeverein würde auf Nachfrage das auch übernehmen, allerdings dann mit regulären Berater-Gebühren, lt. eigener Aussage aber vergleichsweise günstig. Sollte man sich die voraussichtlichen Gesamtkosten eines Beraters bei einem Vergleich geben lassen, wenn man einen bestimmten Umsatz angibt oder lässt sich das nicht sicher von vornherein sagen, da außer dem Umsatz wohl auch der Aufwand und Schwierigkeitsgrad ausschlaggebend ist?

-- Editiert von josepadilla am 18.07.2020 13:34

-- Editiert von josepadilla am 18.07.2020 14:12

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4845 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
Momentane Idee wäre daher, die Buchführung selbst in die Hand zu nehmen und die GuV von einem Steuerberater weiterhin machen zu lassen, da es hier evtl. Lücken in unserem Steuerwissen gibt.

Möglich!

Zitat (von josepadilla):
Ein Mitarbeiter eines Lohnsteuerhilfeverein würde auf Nachfrage das auch übernehmen, allerdings dann mit regulären Berater-Gebühren, lt. eigener Aussage aber vergleichsweise günstig.

Sofern es nur die Buchführung ist.

Zitat (von josepadilla):
Sollte man sich die voraussichtlichen Gesamtkosten eines Beraters bei einem Vergleich geben lassen, wenn man einen bestimmten Umsatz angibt oder lässt sich das nicht sicher von vornherein sagen, da außer dem Umsatz wohl auch der Aufwand und Schwierigkeitsgrad ausschlaggebend ist?

Die Kosten für die Buchführung sind natürlich verhandelbar und abhängig vom Aufwand.
Der Umsatz ist bspw.maßgeblich für die USt-Erklärung.

Möglicherweise wurden die Fragen bereits beantwortet. Ich hatte meine Antwort nicht abgeschickt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich war davon ausgegangen, daß es innerhalb eines bestimmten Rahmens feste Gebührensätze auch für die Buchführung gibt. Lässt sich das vollkommen frei verhandeln oder sind die Kanzleien da an irgendwelche Gebührensätze gebunden, ähnlich wie bei Anwälten?

Verhandelt hatte meine Frau zuvor sicher nichts. Muß sie da irgendetwas unterschrieben haben außer einer Vollmacht, daß der Steuerberater für sie tätig wird? Die Kostenrechnungen dieser Gattung erscheinen mir immer wieder recht schwer nachvollziehbar. Läßt sich möglicherweise noch etwas im Nachhinein verhandeln? Sie ist wie gesagt durch eine Bekannte, die selbst wohl zum Führungsbereich in der Kanzlei gehört, dort gelandet, aber zuständig waren letztendlich überwiegend andere Mitarbeiter.

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#3
 Von 
Jelenka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die Steuerberater sind an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden, ein Hinweis darauf müsste auch in Ihrem Beratervertrag und möglicherweise auch in den Rechnungen stehen. Die StBVV ist im Internet zu finden.

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