internetsex

8. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Dirkulus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
internetsex

Hi,

ein Beamtenpärchen will nebenbei Geld dadurch verdienen, dass sie sich vor der Web-cam nackig macht (unkenntl. natürlich) und geistig minderbemittelte dafür an einen Provider zahlen, der anteilig an das Pärchen bezahlt. Gewinnspanne läge bei ca. 100 - 2000 Euro im Monat.
Das wirft meines Wissens zumindest zwei grundsätzliche Probleme auf.

a) der Arbeitgeber darf nix davon wissen, da nicht genehmigungsfähige Nebentätigkeit

b) Versteuerung trotz a)


Nun die Fragen:

1. Ist auch noch eine Gewerbeanmeldung erforderlich?
2. Ist das alles überhaut möglich trotz Problem a)
3. Wieviel müßte man an die Steuer abführen?
4. Wie hoch ist die Entdeckungswahrscheinlichkeit wenn man nicht versteuert/anmeldet?
5. Ist das eine Straftat, oder muß man "nur" nachzahlen?
6. Wäre es möglich/unkompilzierter, wenn sich ein außenstehender Dritter bei dem Provider anmeldet, sich das Entgeld überweisen läßt, versteuert, ggf. ein Gewerbe anmeldet?

Vielen Dank im Voraus,

D.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Unsere wilden Beamten....

Aus steuerlicher Sicht ist es wohl fraglich, ob es sich hier um gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten handelt - wenn man hier einen gewissen künstlerischen Ansatz sehen will, dann freiberuflich.
Aus taktischen Gründen würde ich ein Gewerbe anmelden - Tätigkeitsgebiet Internetdienstleistungen.
Das sollte der Arbeitgeber auch genehmigen und nicht weiter nachfragen - solange er nicht was gesteckt bekommt.

1. Wohl ja!
2. Dem Finanzamt ist das egal, ob der Arbeitgeber genehmigt - für sie könnte das nur dienstrechtliche Konsequenzen haben.
3. Sie müssen den Gewinn aus dem Gewerbe mit ihrem privaten Steuersatz versteuern. Gewerbesteuer wird bei ihrem prognostizierten Gewinn wohl noch nicht fällig.
4. Das kann ich nicht sagen.
5. Straftat Steuerhinterziehung - § 370 AO - bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
6. Das Geld wollen Sie ja dann von dem Dritten trotzdem haben - also müssen Sie es auch wieder versteuern - tun sie das nicht, ist es wieder steuerhinterziehung. Außerdem müsste der Dritte das Geld (weil sie ihm ja keine Rechnung schreiben können) erst versteuern und sie erhalten von ihm nur den gewinn nach steuern.

Versuchen Sie als erstes eine Genehmigung für die Nebentätigkeit Internetdienstleistungen zu bekommen. Dann stellen Sie sicher, dass der Arbeitgeber nicht irgendwie erfährt, welche Dienstleistungen es tatsächlich sind.
Dann melden Sie das Gewerbe an - incl. Vorsteuer-Option und rechnen alles ordentlich ab und versteuern ordentlich - die Gefahr, dass ihr Arbeitgeber vom Finanzamt erfährt, welcher Art ihre Tätigkeit ist, ist wohl sehr gering. Rauskommen kanns wohl nur durch andere Kontakte, oder wenn Sie erkannt werden.

Gruß
MCNeubert
P.S.: Nein, ich möchte für diese Antwort nicht mit Freiminuten bezahlt werden!!!
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.mcneubert.de" target="blank">www.MCNeubert.de</a>

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dirkulus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Nur noch zu 6.:

Der gewinn nach steuern wäre ja ok, darum gehts ja eigentlich nur, die ganz sache soweit legal zu machen. Allerdings hätte der 3. ja eine andere steuerklasse als ich-ist es jetzt zu einfach gedacht wenn ich davon ausgehe, dass das wohl nie jemand merken wird, wenn er mir heimlich das versteuerte Geld gibt -wofür er natürlich von mir ein paar % erhält?


Danke nochmals,

M.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

...da kann ich keine Prognose zu abgeben!

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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