Hallo, brauche dringend einen Rat. Verlobter hat Kleingewerbe. Seit 2005 keine Einkommenssteuererklärung, keine Umsatzsteuer abgegeben. Geschäftskonto und Privatkonto gesperrt. Um überhaupt Aufträge ausführen zu können, laufen Pkw und Konto auf meinen Namen. Auch in einem Auktionshaus läuft das Konto auf meinen Namen.
Nun meine Frage: Kann ich auch belangt werden, als Verlobte, auch wenn wir keinen gemeinsamen Haushalt haben? Nehme an, das das Finanzamt forscht.
Bedanke mich im voraus.
Gruß Ratsuchendefragende
keine Einkommenssteuer seit 2005
19. Dezember 2008
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Frage vom 19. Dezember 2008 | 13:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
keine Einkommenssteuer seit 2005
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2008 | 16:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47453 Beiträge, 16800x hilfreich)
Nach meiner Einschätzung kannst Du wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung belangt werden. Das wird genauso bestraft, wie die Steuerhinterziehung selbst.
Und jetzt?
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