Hallo,
das FA hat erstmals die Pauschale für Arbeitsmittel (110 €) nicht anerkannt, mit dem Hinweis, dass eine Pauschale hierfür nicht vorgesehen ist. Stimmt das?
Ich lese überall, dass ich trotzdem eine Pauschale ansetzen kann. Kann denn jedes FA machen, wie es lustig ist?
MfG Micha
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keine Pauschale für Arbeitsmittel
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
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Kann denn jedes FA machen, wie es lustig ist?
Nö, aber vielleicht rufen Sie den Sachbearbeiter einfach mal an und fragen warum das so ist. Und ob sich die 110€ überhaupt steuerlich auswirken.
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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
@Rechtsmacher
quote:
Nö, aber vielleicht rufen Sie den Sachbearbeiter einfach mal an und fragen warum das so ist. Und ob sich die 110€ überhaupt steuerlich auswirken.
Tolle Antwort! Natürlich wirken sich die 110 € aus, zuviel Sachverstand dürfen Sie den Fragenden schon zutrauen!
Der Sachbearbeiter sagt: ...es gibt keine Pauschale für Arbeitsmittel...Punkt. Und nun???
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Eine Pauschale ist nicht vorgesehen, wird aber von vielen Ämtern anerkannt.
Sofern as bei Ihnen nicht so ist bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, die Kosten einzeln nachzuweisen.
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Eine Pauschale ist nicht vorgesehen, wird aber von vielen Ämtern anerkannt.
Sofern as bei Ihnen nicht so ist bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, die Kosten einzeln nachzuweisen.
Danke.
Darin liegt ja das Problem. Bisher wurde die Pauschale immer anerkannt und nun auf einmal nicht mehr. Insofern konnte ich damit ja nicht rechnen und habe demzufolge auch keine Belege diesbezüglich aufgehoben (geht i.d.R. ja nur um Kleinigkeiten wie Kugelschreiber usw, da Außendienst).
Mich ägert halt die Handlungsweise des übereifrigen SB (will z.B. Kfz-Versicherungs-Nachweis, obwohl sich diese gar nicht auswirkt). Im Fazit kann also jeder SB selbst entscheiden, ob er die Pauschale, wie meist üblich, anerkennt oder nicht!? Das finde ich schon sehr befremdlich.
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quote:
Im Fazit kann also jeder SB selbst entscheiden, ob er die Pauschale, wie meist üblich, anerkennt oder nicht!?
Nein, der Umgang mit solchen Dingen wird im Regelfall im Finanzamt einheitlich geregelt, aber bei verschiedenen Finanzämtern durchaus unterschiedlich.
Daneben werden Steuererklärungen mit unterschiedlicher Intensität geprüft. Da kann es schon mal passieren, dass solche Kleinbeträge bei einer oberflächlichen Prüfung nicht beachtet werden. Das Gesamtbild zeigt aber, dass Du in diesem Jahr mit einer intensiveren Prüfung dran bist.
Da die Anerkennung der Pauschale bisher reine Kulanz war, kannst Du Dich auch nicht darauf berufen, dass Du im Vertrauen auf die Anerkennung der Pauschale keine Belege gesammelt hast.
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Bei der sogenannten Arbeitsmittelpauschale handelt es sich um die Nichtbeanstandungsgrenze. I.d.R. wird diese auch anerkannt (bei mir auch) aber es besteht wohl kein Rechtsanspruch darauf.
Es wird empfohlen nicht einfach die 110 Euro einzutragen sondern aufzulisten wofür diese verwendet wurde.
Evtl. hilft ein Einspruch und eine Auflistung wofür, sowie der Hinweise, dass man die Belege nicht mehr, da es in den vergangenen Jahre auch akzeptiert wurde. Man gelobe auch Besserung im nächsten Jahr.
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@hh
@Paragrafenreiter
Vielen Dank, das war shr hilfreich!
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Bei der sogenannten Arbeitsmittelpauschale handelt es sich um die Nichtbeanstandungsgrenze. I.d.R. wird diese auch anerkannt (bei mir auch) aber es besteht wohl kein Rechtsanspruch darauf.
Eben.
Steuermindernde Tatsachen sind nachzuweisen.
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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
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