hallo!
kann mir bitte jemand von euch sagen ob man den ku steuerlich absetzen kann?
wenn ja,welchen beweis muss man beim fa angeben?
für eure antworten danke ich im vorraus.
lg
beccy
kindesunterhalt steuerlich absetzen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



hallo-kindesunterhalt ist nicht absetzbar,nur der unterhalt,der an die ex gezahlt wird.
hallo,
das meinte ich ja!
und wenn der ku schon seit monaten nicht gezahlt wird?
reicht da eigentlich nur das vorlegen des titels oder muss man dann seine kontoauszüge als beweis vorlegen?
lg
beccy
-- Editiert von beccy313 am 20.09.2004 10:57:18
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Ich verstehe Deine Frage noch nicht so ganz.
Der Kindesunterhalt ist nicht steuerlich absetzbar. Daher sind irgendwelche Beweise über Zahlung oder Nichtzahlung dem Finanzamt egal.
Der Unterhalt an die Ex ist steuerlich absetzbar. Dafür muss die Ex aber die Anlage U unterschreiben. Wenn sie jedoch keinen Unterhalt erhalten hat, wird sie das wohl nicht tun. Wenn sie die Unterschrift leistet, muss sie selbst diesen als "Sonstige Einnahmen" versteuern.
Kontoauszüge oder ein Titel sind daher auch in diesem Fall nicht eforderlich.
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