mehrere Fragen zur Entferungspauschale

17. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Peter Durst
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
mehrere Fragen zur Entferungspauschale

Hallo Zusammen,

ich werde ab 1.9.04 in Dänemark leben, jedoch als Grenzpendler weiterhin in D arbeiten.

Hier nun meine Fragen:

1. Kann ich als Grenzpendler auch die kpl. Wegstrecke zur Arbeit angeben.

2. Ich werde mit einem Arbeitsweg von 150 km (eine Strecke) über die neue Grenze von 4.500,-- EUR kommen. Bekomm ich darüber hinaus auch etwas erstattet, wenn ich Nachweise erbringe?

3. Ist es möglich, sich das erstattete Geld auch monatlich ausbezahlen zu lassen und wenn ja, wie?

Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

MfG
Peter Durst

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48979 Beiträge, 17246x hilfreich)

Wenn Du in Dänemark lebst, musst Du Dein Einkommen nach dänischem Recht versteuern.

Ich gehe davon aus, dass es dort völlig andere Regelungen gibt. Die Fragen erübrigen sich daher.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Peter Durst
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Grenzgänger werde ich nach deutschem Recht besteuert, da es zwischen DK und D ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, welches bei mir auch greift. Dementsprechend stellen sich mir die o.g. Fragen (leider) doch.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48979 Beiträge, 17246x hilfreich)

zu 1.: Es wird die komplette Wegstrecke gerechnet.

zu 2.: Wenn Du nachweist, dass Du tatsächlich täglich mit dem PKW gefahren bist, dann bekommst Du auch höhere Kosten anerkannt. Dazu sind allerdings Tankquittungen, Inspektionsnachweise o.ä. notwendig.
Wenn die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel höher sind, dann werden auch diese anerkannt.

zu 3.: Du kannst Dir einen Steuerfreibetrag auf die Steuerkarte eintragen lassen (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Peter Durst
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, vielen Dank!

Letzte Frage(n):

Wo bekomme ich genaue Infos, was das FA für Nachweise braucht, bzw. welche es anerkennt? Direkt beim FA?

Kann ich den Antrag auf Steuerermäßigung ab September schon jetzt einreichen?

Nochmals vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Peter Durst
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

...und noch eine allerletzte, völlig laienhafte Frage hinterher...

Bekommt man vom FA eigentlich dann tatsächlich 0,30 cent/KM ausgezahlt? Also bei 300 km täglich 90 EUR? Oder "funktioniert" die Berechnung anders?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48979 Beiträge, 17246x hilfreich)

Das wäre schön. Dann könnte man damit ja noch richtig Geld verdienen.

Auf die 30ct fallen keine Steuern an. Je nach individuellem Steuersatz liegt die Ersparnis zwischen 16% und 45%.

Bei einem durchschnittlichen Einkommen (ca. 30.000€/Jahr) und Steuerklasse I kannst Du ungefähr mit 10ct/km tatsächlicher Steuerersparnis rechnen. Außerdem zählt nur der einfache Weg. Das macht also ca. 15€ pro Tag.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.611 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.746 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen